Digitalisierung zum Nutzen der Patienten

Das Ende des gelben Zettels

1. November 2023, 8:00 Uhr | Ute Häußler
Seit 2023 entfällt der gelbe Zettel: Die Krankschreibung wurde komplett digital.
© KVWL

DiGAs, ePA oder E-Rezept - die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist auf dem Weg, aber noch lange keine gelebte Normalität. Mit einer Ausnahme: der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die eAU ersetzt schon heute den gelben Zettel - was aber nicht allen gefällt.

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Elektronische Patientenakte, E-Rezept und DiGAs sind die großen Schlagworte der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Trotz vieler Verzögerungen und technischer Probleme ist es seit Mitte dieses Jahres möglich, ein digitales Rezept über die Versichertenkarte einzulösen. Auch eine elektronische Patientenakte kann bereits angelegt werden, ab Januar 2025 wird diese dann automatisch für jeden Patienten erstellt; es sei denn, er widerspricht. Bereits nächstes Jahr kommt die Gesundheitskarte aufs Handy und auch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen trennt sich mit jedem Nutzennachweis die Spreu vom Weizen. Trotz dieser kleinen Fortschritte sind die digitalen Gesundheitsangebote längst noch keine gelebte Normalität.

Im Gegensatz dazu ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits leise in den Alltag eingezogen. Seit dem 1. Januar 2023 ist die eAU für alle gesetzlich versicherten Angestellten Pflicht, der »gelbe Zettel« entfällt. Beschäftigte informieren lediglich ihre Arbeitsstelle über die Krankschreibung, ohne mehr ein Papier einzureichen. Bei etwa 45 Millionen Erwerbstätigen mit durchschnittlich 1,1 Krankschreibungen pro Jahr und jeweils drei Ausdrucken, werden so auf einen Schlag rund 150 Millionen Blätter, Tinte und der dazugehörige Aufwand gespart. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich kranke Mitarbeiter nicht mehr mit lästigem Papierkram herumschlagen müssen.

Sobald der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, werden die Daten automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Meldet sich der Arbeitnehmer krank, ruft der Arbeitgeber die eAU digital geschützt ab: Die Diagnose der Krankschreibung bleibt dem Arbeitgeber weiterhin unbekannt.  Personaler müssen nun nicht mehr auf die gelben Zettel warten, diese auch nicht mehr manuell erfassen oder ablegen. Lohnfortzahlungen oder Vertretungsregelungen können digital starten.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht eine bessere Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenkassen, Arbeitgebern und Behörden. Sie hilft auch, Fehlzeiten besser zu analysieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Leistungsansprüche zu überprüfen. Das Ziel ist es, die Krankschreibung für alle Beteiligten schneller, transparenter und einfacher zu machen. Auf den ersten Blick scheint die eAU also nur Vorteile zu bringen. Dennoch sind in der Praxis nicht alle vollständig begeistert: Ein Beispiel ist die Ärztin einer Kollegin, die trotzdem weiterhin zumindest ein Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausdruckt. Sie findet es schier unhöflich, einfach nur Bescheid zu sagen.

Weniger Menschlichkeit ist für mich ein grundlegender Nachteil der Digitalisierung, etwa beim Online-Shopping. Im Gesundheitswesen hoffe ich jedoch, dass jede gesparte Minute Bürokratie wirklich dem Menschen zugutekommt.

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