Digitalisierung im Gesundheitswesen

Soft-Start für elektronische Patientenakten beginnt

29. April 2025, 10:30 Uhr | dpa, nwe / uh
Karl Lauterbach (SPD), geschäftsführender Bundesgesundheitsminister, gibt ein Pressestatement zum Start für die bundesweite Nutzung der neuen elektronischen Patientenakten (ePA) ab Dienstag, 29. April
© Jörg Carstensen/dpa

Bisher wurde die Nutzung nur in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Nun soll die ePA schrittweise bundesweit zum Standard werden. Ab Oktober wird die Nutzung verpflichtend.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht von einem „Soft-Start“. Einige Praxen können die ePA bereits nutzen, andere benötigen zunächst Updates oder zusätzliche Module. Der Übergang soll mehrere Wochen dauern. Ab dem 1. Oktober wird die Nutzung der ePA für Praxen verpflichtend.

Mehr Überblick für Patienten und Ärzte

Die ePA soll verstreute Gesundheitsdaten bündeln und eine bessere Behandlung ermöglichen. Patientinnen und Patienten können ihre Akte per App einsehen. Bei einem Kassenwechsel lassen sich gespeicherte Daten mitnehmen. Ärzte erhalten nach dem Einlesen der Versichertenkarte ein Zugriffsrecht von 90 Tagen, das individuell angepasst werden kann.

Nutzung der ePA Zahl/Angabe
Gesetzlich Versicherte mit automatisch angelegter ePA ca. 70 Millionen
Getestete Regionen vor bundesweiter Einführung Hamburg, Franken, Teile Nordrhein-Westfalens
Anzahl der beteiligten Einrichtungen im Testbetrieb rund 300 (Praxen, Apotheken, Kliniken)
Aktuelle tägliche Zugriffe auf ePAs bis zu 60.000
Widerspruchsquote gegen automatische ePA-Anlage ca. 5 %
Verpflichtender Start der ePA-Nutzung in Praxen 1. Oktober 2025

Inhalte und Datenschutz

Zum Start werden automatisch Listen verschriebener Medikamente aus E-Rezepten gespeichert. Weitere Informationen wie Medikationspläne sollen folgen. Daten können von Patientinnen und Patienten gelöscht werden. Jeder Zugriff auf die ePA wird protokolliert. Daten werden ausschließlich auf Servern im Inland gespeichert, die elektronische Anmeldung erfolgt über Ausweis oder Gesundheitskarte mit PIN.

Forschungsperspektiven und Widerspruchsrecht

In einer späteren Phase sollen pseudonymisierte ePA-Daten der Forschung zur Verfügung stehen. Versicherte können dieser Nutzung widersprechen. Laut Gesundheitsministerium eröffnen die großen Datenmengen Chancen für bessere medizinische Forschung unter Einsatz künstlicher Intelligenz.

»Die ePA bietet Chancen, aber auch die Verantwortung, diese sensibel und respektvoll zu nutzen.«

Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin

Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass die ePA eine neue Vertrauensform im Arzt-Patienten-Verhältnis schaffe. Sie sei nicht nur ein formaler Schritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, sondern eröffnet neue Potenziale für eine partnerschaftliche und transparente Kommunikation im Zuge der Behandlung. Unter der Prämisse, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA eingeben, führt Dr. Ruppert weiter aus:

»Uns muss bewusst sein, dass sehr persönliche und emotionale Gesundheitsdaten durch die ePA nun jederzeit digital und mit geringem Aufwand abrufbar sind.«

Diese Entwicklung erfordere aus Sicht der Ärztevertretung eine angepasste, differenzierte Herangehensweise an Kommunikation und Aufklärung. Auch der Digitalverband Bitkom weist daraufhin, dass Datenschutz für die ePA unverzichtbar sei - aber dennoch Innovation im Dienst der Menschen ermöglichen muss. Ziel sei es, »dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten selbstbestimmt nutzen können«. (nwe / uh)

 


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