Cybersicherheit für Wearables

TÜV Süd: Sichere Gesundheitsdaten auch am Handgelenk

18. Februar 2025, 8:30 Uhr | mit Material des TÜV Süd (uh)
© TÜV Süd

Wenn die Smartwatch den Herzschlag misst, ist Vorsicht geboten: Das zeigt der Abschlussbericht des Projekts »Sicherheit von Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten«. Die Ergebnisse belegen erhebliche Schwachstellen bei Datensicherheit und Schutz der übermittelten Gesundheitsinformationen.

Diesen Artikel anhören

Die Cybersicherheit von Wearables mit medizinischen Funktionen steht zunehmend im Fokus. Der Bericht zum SiWamed-Projekt des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hebt hervor, dass viele der getesteten Geräte potenziell anfällig für Angriffe sind. Schwachstellen in der Verschlüsselung, unzureichend gesicherte Kommunikationskanäle und mangelhafte Authentifizierungsmechanismen können es Angreifern ermöglichen, sensible Gesundheitsdaten abzufangen oder zu manipulieren. 

Gleichzeitig wächst der Markt für Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten rapide, wodurch das Risiko für sicherheitsrelevante Vorfälle steigt. Wearables, die für die Anwendung am Menschen bestimmt sind und diagnostischen oder therapeutischen Zwecken dienen, gelten als Medizinprodukte gemäß der europäischen Medizinprodukteverordnung (2017/745).

»Hersteller von Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten stehen in der Verantwortung, die Datensicherheit ihrer Produkte auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Dies erfordert sowohl robuste technische Schutzmaßnahmen als auch regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Dritte.«
Florian Hockel, Direktor im Bereich Consumer Products beim TÜV Süd


Sicherheitsprüfungen für Wearables und vernetzte Medizingeräte

Der TÜV Süd unterstützt Hersteller und Anbieter von Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten mit umfassenden Test- und Zertifizierungsdienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Penetrationstests und Schwachstellenanalysen: Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe durch simulierte Angriffe auf Hard- und Software.
  • Evaluierung der Datenverschlüsselung: Sicherstellung, dass sensible Gesundheitsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Abhängig von der Risikoklassifizierung des Wearables (Klasse I bis III) Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens nach der MDR und IVDR.
  • Sicherheitsaudits für Cloud- und App-Umgebungen: Bewertung der Sicherheit von cloud-basierten Gesundheitsplattformen und mobilen Anwendungen.

Die langjährige Erfahrung in der Prüfung von Medizinprodukten und IT-Sicherheit unterstützt OEMs und Hersteller, höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten. »Nur durch systematische Sicherheitsprüfungen und kontinuierliche Verbesserungen können alle Beteiligten das Vertrauen in digitale Gesundheitstechnologien stärken«, betont Hockel. Zusätzlich biete der TÜV Süd in Zusammenarbeit mit der Wearable Technologies Group AG (WT AG) weltweit Prüfleistungen für diverse Wearable-Produkte an und unterstützt Unternehmen bei nationalen und internationalen Zulassungsprozessen.

Sicherheit als Wettbewerbsvorteil

Die Ergebnisse des BSI-Berichts zeigen: Cybersicherheit ist für Hersteller von Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten kein optionaler Zusatz, sondern eine zentrale Anforderung. Hersteller, die frühzeitig in Sicherheitsprüfungen investieren, können die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sich auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern, um ihre Wearables abzusichern und Patientendaten bestmöglich zu schützen. (uh)

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu TÜV SÜD Product Service GmbH

Weitere Artikel zu Medizintechnik

Weitere Artikel zu Medizinelektronik

Weitere Artikel zu Wearables

Weitere Artikel zu eHealth / Medizin 4.0

Weitere Artikel zu Zertifizierung und Prüfung