TÜV Süd bietet ein neues Prüfzeichen für KI-Systeme mit geringem Risiko an - so genannte "Low Risk"-KI. Es ist auf Anwendungen ausgerichtet, die nicht unter die Prüfpflichten des europäischen AI Acts fallen, aber dennoch transparent bewertet werden sollen.
Mit der EU-Verordnung 2024/1689 (auch „AI Act“ genannt) führt Europa erstmals einheitliche Vorgaben für Künstliche Intelligenz (KI) ein, die sich nach dem Risiko der jeweiligen Anwendung richten. Für Systeme mit geringem Risiko bestehen dabei keine gesetzlichen Prüfpflichten. Dennoch wächst der Bedarf nach Orientierung und Vertrauensbildung.
»Viele Unternehmen wollen schon heute Verantwortung übernehmen und ihre KI-Systeme freiwillig bewerten lassen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind«, sagt Benedikt Pulver, Head of the Machine Safety Department bei TÜV Süd. »Unser neues Prüfzeichen macht genau das sichtbar – nachvollziehbar, strukturiert und auf Basis technischer Kriterien.«
Das neue TÜV-Süd-Prüfzeichen soll einerseits Fachkunden eine objektive Bewertungsgrundlage liefern und andererseits aber auch Endnutzer ansprechen, etwa bei automatisierten Gebäudefunktionen oder Robotikanwendungen im Handel oder der Logistik.
Grundlage sind anwendungsspezifische Prüfprogramme, die beispielsweise Energieeffizienz, Robustheit, Datenverarbeitung und funktionale Sicherheit berücksichtigen. Ein konkretes Beispiel sind autonome mobile Roboter, die sich innerhalb von Werkshallen untereinander abstimmen, um Wege zu optimieren. Solche Systeme gelten als „Low Risk“ nach dem AI Act – das neue TÜV-Süd-Prüfzeichen bestätigt, dass sie zusätzlich nach nachvollziehbaren Maßstäben bewertet wurden.
Das Prüfzeichen ist freiwillig und soll Vertrauen in KI-Anwendungen fördern. Es ist Teil eines modularen Konzepts, das künftige Entwicklungen wie Selbstverpflichtungen nach Artikel 69 des AI Acts berücksichtigt.
Das Prüfzeichen ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und kann um weiterführende Verbraucherinformationen ergänzt werden.