Anfang 2019 will die Bundesnetzagentur die Frequenzbänder für 5G versteigern, lässt aber für den lokalen bzw. regionalen Einsatz noch einige Bereiche – u.a. 3,7 / 3,8 / 26 GHz – frei. Wie beurteilen die Messtechnik-Hersteller das Potential dieser Frequenzen und das Vorgehen der BNetzA? »Die Frage ist eher, wie effektiv man die Frequenzbänder, die freigegeben sind, nutzen kann«, gibt Dr. Joachim Peerlings zu bedenken. »Wenn man sich den Übergang von 3G auf 4G ansieht, wurde kein Effizienzgewinn erreicht. Jetzt – von 4G auf 5G – kommen neue, komplexere Modulationsverfahren zum Einsatz. Mit der gleichen Bandbreite ist also mehr Datendurchsatz erreichbar.« »Die Öffnung neuer Frequenzbänder ist durch den stark umkämpften Markt entscheidend für neue Technologien«, betont Chris Loberg. »Wenn die Bundesnetzagentur der Auffassung ist, dieses Angebot reicht für den Netzbedarf und dessen Endanwender nicht aus, wird sie mehr öffnen. Sie wird das Netzmanagement dahingehend anpassen müssen, Interferenzen in einem stetig volleren Frequenzraum zu unterbinden.« Jonathan Borrill ergänzt: »3,6 bis 3,8 GHz wird vielen Anwendungen dienen, und dann wird 26 GHz eine gute Ergänzung für bestimmte Dienste wie Fixed Wireless Access, also die 5G-Nutzung an einem festen Ort, und Hotspots sein. Wir erwarten auch, dass es Bandbreiten bei der Frequenz von 700 MHz geben wird, um größere Reichweiten abzudecken.« »Vor allem im 26-GHz-Bereich stehen hohe Bandbreiten zur Verfügung, die die Kapazität der bisherigen Systeme signifikant erweitern«, betont Meik Kottkamp. »Entsprechend der Regulierungsvorgabe sind diese jedoch unter Umständen nur regional verfügbar. Die Kapazitätsauslastung wird in erster Linie durch die erfolgreiche Adaption der 5G-Technologie in den neuen (vertikalen) Märkten bestimmt. Aus heutiger Sicht können wir diese noch nicht langfristig abschätzen, Engpässe in den ersten Jahren der Kommerzialisierung sind jedoch nicht zu erwarten.«
Würden sich die Messtechnik-Hersteller eine stärkere staatliche Reglementierung wünschen?…
...Meik Kottkamp hält die momentanen Organisationen und Instanzen für ausreichend. »Es gibt allerdings für 5G URLLC – ultra-reliable low-latency communication – neue Anwendungsszenarien wie z.B. Vehicle-to-Vehicle-Kommunikation – allgemein V2X – als Komponente für autonomes Fahren«, führt der Rohde-&-Schwarz-Experte aus. »In solchen Anwendungen muss die Sicherheit gewährleistet sein, was möglicherweise neue Zertifizierungsprozesse nötig macht. Unter anderem wird diese Diskussion im Industriegremium 5GAA (5G Automotive Association) geführt. Es ist denkbar, dass entsprechende Regelungen in diesem Gremium erarbeitet und von staatlichen Behörden adaptiert werden.« Ein positives Beispiel für eine erfolgreiche Regulierung sei aus Messtechniksicht die Einführung von eCall im Automobilbereich gewesen, weil dies eine europaweit einheitliche rechtliche Regelung und damit die Voraussetzung für die großflächige Umsetzung war. Einen einheitlichen Stand wünscht sich auch Chris Loberg: »Ein klar definierter Satz an Standards zur Compliance würde ein gesünderes Ökosystem zur Implementierung einer neuen Technologie wie 5G sicherstellen. Damit wären wir alle auf einem einheitlichen Stand, der die Grundlage für ein verlässliches und zufriedenstellendes Kundenerlebnis bildet.«