Abrechnung an Schnellladesäulen

Gleichstromzähler von innogy und Isabellenhütte

17. September 2018, 11:00 Uhr | Andreas Pfeffer
innogy Schnellladestation an einer Autobahn.
© innogy SE

Ab 1. April 2019 sind eichrechtskonforme Gleichstrom-Messgeräte in Schnellladesäulen Pflicht. innogy und Isabellenhütte ermöglichen bereits jetzt eine transparente Abrechnung der Ladevorgänge je kWh – mit dem gemeinsam entwickelten Gleichstromzähler.

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innogy und Isabellenhütte haben gemeinsam einen Stromzähler für die kilowattstundengenaue Abrechnung von Gleichstromladevorgängen entwickelt. Dabei wurden die unterschiedlichen Kompetenzen beider Unternehmen gebündelt: ein hochgenauer Stromsensor der Isabellenhütte und das patentierte Abrechnungsverfahren von innogy.

Die Projektpartner haben bereits den entsprechenden Antrag zur eichrechtskonformen Zertifizierung durch die Physikalische Technische Bundesanstalt (PTB) eingereicht.

Bis die kilowattstundengenaue Abrechnung an den 440 Schnellladepunkten in Deutschland allerdings eingeführt ist, zahlen die E-Autofahrer übergangsweise einen einheitlichen Festpreis je Ladevorgang.


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