Der deutsche Beatmungsgeräte-Hersteller Heyer Medical sollte von einem chinesischen Unternehmen gekauft werden - die Bundesregierung allerdings verhinderte der Deal. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht entschied.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Donnerstag seine Entscheidung zum Fall bekannt gegeben: Das Bundeswirtschaftsministerium hätte die Übernahme des deutschen Beatmungsgeräte-Herstellers Heyer Medical AG durch ein chinesisches Unternehmen nicht verbieten dürfen. Als Begründung führte das Gericht jedoch »nur« hauptsächlich Anhörungsfehler und verpasste Fristen an.
Die Heyer Medical AG im rheinland-pfälzischen Bad Ems war 2018 in Insolvenz geraten. Der Aeonmed-Konzern in Peking wollte das Unternehmen daraufhin übernehmen, was das Bundeswirtschaftsministerium im April 2022 stoppte. Dieser Schritt sei auch mit Blick auf die Corona-Pandemie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik erfolgt, hieß es damals zur Begründung. Für diese «Schutzgüter» hätten im Falle einer Übernahme sonst «schwerwiegende Gefahren» gedroht.
Dagegen hatte das chinesische Unternehmen geklagt. Wie der Fall weitergeht, ist noch offen: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kann Berufung eingelegt werden. (uh)