Neue Batterie-Verordnung der EU

Batterietausch und Recycling-Quoten verpflichtend

13. Dezember 2022, 14:45 Uhr | Ralf Higgelke
© Przemek Klos – stock.adobe.com

Das EU-Parlament und der Europäische Rat werden die Batterie-Verordnung überarbeiten. Demnach sollen die Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie hinweg strenger werden. Gerätebatterien sollen leichter zu ersetzen sein, und auch verbindliche Recycling-Quoten sollen kommen.

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  • Strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und Kennzeichnung

  • Sorgfaltspflicht zur Vermeidung gesellschaftlicher und ökologischer Risiken

  • Strengere Ziele für Abfallsammlung, effizientes Recycling und Rückgewinnung von Rohstoffen

  • Gerätebatterien sollen leichter zu ersetzen sein

Am 9. Dezember 2022 haben sich das EU-Parlament und der Europäische Rat vorläufig darauf geeinigt, die Batterieverordnung zu überarbeiten, um den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Im Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vorgelegt. Dieser zielte darauf ab, den europäischen Binnenmarkt zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu verringern. Diese Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie.

Die nun vereinbarten Regeln gelten für alle Arten von Batterien, die in der EU verkauft werden: Gerätebatterien, SLI-Batterien (Starting, Lighting, Ignition), Batterien für leichte Verkehrsmittel (z.B. Elektro-Scooter und E-Bikes) sowie Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Industriebatterien.

Batterien leichter wechseln und entfernen

Bei den Verhandlungen einigte man sich nun auf strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. Der Einigung zufolge werden eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck und eine Kennzeichnung für EV- und LMT-Batterien (Light Means of Transport) sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein.

Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen Gerätebatterien so ausgeführt sein, dass die Verbraucher sie leicht selbst entnehmen und ersetzen können. Um die Verbraucher besser zu informieren, werden die Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen, die Informationen über ihre Kapazität, Leistungsmerkmale, Lebensdauer und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Entsorgung enthalten. LMT-Batterien und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen außerdem einen »digitalen Batteriepass« aufweisen, der Informationen über das Batteriemodell sowie spezifische Informationen über die jeweilige Batterie und ihre Verwendung enthält.

Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie

Gemäß der Vereinbarung müssen alle Marktteilnehmer, die Batterien im EU-Markt in Verkehr bringen – mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – eine sogenannte Sorgfaltsstrategie ausarbeiten und umsetzen. Diese orientiert sich an internationalen Vorgaben, um die gesellschaftlichen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Primär- und Sekundärrohstoffen anzugehen.

Weitere in der Verordnung vorgesehene Maßnahmen:

  • Für Gerätebatterien werden Sammelquoten von 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030 festgesetzt, für LMT-Batterien 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031.
     
  • Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16 Prozent), Blei (85 Prozent), Lithium (6 Prozent) und Nickel (6 Prozent) aus Herstellungs- und Verbraucherabfällen müssen in neuen Batterien wiederverwendet werden.
     
  • Alle LMT-, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen ungeachtet ihrer Art, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihres Zustands, ihrer Marke oder ihrer Herkunft von den Endnutzern kostenlos gesammelt werden.
     
  • Bis zum 31. Dezember 2030 wird die Kommission prüfen, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt werden soll.

»Zum ersten Mal haben wir Rechtsvorschriften für eine Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdecken - dieser Ansatz ist sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut«, meinte Berichterstatter Achille Variati. »Wir haben uns auf Maßnahmen geeinigt, die den Verbrauchern sehr zugute kommen: Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und leichter entfernt werden können. Unser übergeordnetes Ziel ist es, die Recyclingindustrie in der EU zu stärken, insbesondere für Lithium, und generell den Industriesektor wettbewerbsfähig zu machen, was in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten zu einem Vorbild für den gesamten globalen Batteriemarkt werden.«

Bevor die Batterie-Verordnung in Kraft treten kann, müssen es das EU-Parlament und der Europäische Rat formal genehmigen.

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