Erste Anhörung seit Festnahme

Ghosn beteuert seine Unschuld

8. Januar 2019, 8:04 Uhr | dpa, Heinz Arnold
Die Gerichtszeichnung stellt Carlos Ghosn in einem Gerichtssaal dar. »Euer Ehren, ich bin unschuldig«, sagte der 64-jährige sagte er am 08.01.2019 zu dem Vorsitzenden Richter.
© Nobutoshi Katsuyama/Kyodo News/AP/dpa

In der ersten Anhörung seit seiner Festnahme sieht sich Carlos Ghosn unschuldig, die Vorwürfe seien gegenstandslos. Der Richter ließ sich nicht beeindrucken.

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In einem zehnminütigen Statement in englischer Sprache sagte Ghosn, dass er fälschlicherweise angeklagt und in Untersuchungshaft gehalten werde. Die Anklagen seien unbegründet. Er sitzt seit seiner Festnahme am 19. November 2018 in inzwischen mehrfach verlängerter Untersuchungshaft. »Ich habe ehrenhaft, legal und mit dem Wissen sowie der Zustimmung der jeweilig zuständigen Manager innerhalb von Nissan gehandelt«, sagte Ghosn in seiner Stellungnahme.  

Dass Nissan für 17 Mio. Dollar aus seinen persönlichen Verlusten aus Privatgeschäften habe aufkommen müssen, stimme nicht. Das Unternehmen habe vorübergehend Sicherheiten übernommen, es seien daraus aber für Nissan keinerlei Kosten entstanden.

Beim saudi-arabischen Geschäftsmann Khaled Juffali handele es sich um einen langjährigen Geschäftspartner, der entsprechend seiner Dienstleistungen für Nissan, von denen das Unternehmen profitiert habe, bezahlt worden sei. Ghosn war beschuldigt worden, er habe seinem Bekannten über Nissan-Töchter unrechtmäßig hohe Geldbeträge des Unternehmens zukommen lassen.

Wie Ghosn weiter ausführte, habe er nie irgendwelche Zahlungen von Nissan erhalten, die nicht offen gelegt worden seien. Es sei niemals ein Vertrag abgeschlossen worden, in dessen Rahmen Nissan nicht offen gelegte Zahlungen geleistet habe. Er habe Nissan immer loyal gedient, die finanzielle Situation des Unternehmens habe sich während seiner Amtszeit verbessert und Marken seien wiederbelebt worden. Außerdem habe er Mitsubishi Motors in die Allianz von Nissan und Renault eingebracht.

Im japanischen Rechtssystem ist es üblich, dass die Zeiten der Untersuchungshaft immer wieder verlängert werden, und dass die Rechtsanwälte der Beschuldigten nicht bei den Verhören dabei sein dürfen. Außerdem liegen ihnen oft nicht die vollständigen Unterlagen der Staatsanwaltschaft vor. Das sei im Verfahren gegen Ghosn der Fall, wie sein Sohn gegenüber französischen Medien geschildert hat.

Ghosns letzte Haftverlängerung läuft am kommenden Freitag (11. 1. 2019) aus. Bis dahin soll die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Anklage wegen Unterschlagung aufrecht erhalten wird. Dann kann Ghosn versuchen, auf Kaution frei zu kommen. Die Haftzeit könnte aber aufgrund neuer Anklagen wiederum verlängert werden.

Der Vorsitzende Richter Yuichi Tada erklärte, dass es in Anbetracht der Aussagen involvierter Personen sowie von Ghosn selbst möglich sei, dass Nissan Schaden zugefügt worden sei. Die Untersuchungshaft sei notwendig, da Beweise vernichtet werden könnten und Ghosn aus Japan fliehen könnte.


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