Besorgniserregende Stoffe

Immer Ärger mit der neuen SCIP-Datenbank

24. Juli 2021, 10:00 Uhr | Von Andreas Flühler, Head of Technical Services bei Traco Power
Traco Power stellt für seine AC/DC- und DC/DC-Wandler SCIP-Referenznummern zur Verfügung
© ECAH Website

Seit dem 5. Januar 2021 sind Hersteller und Importeure verpflichtet, bestimmte Informationen über besorgniserregende Stoffe in ihren Produkten in die europäische SCIP-Datenbank einzutragen. Traco Power stellt für seine Produkte SCIP-Referenznummern zur Verfügung.

Was ist die SCIP-Datenbank und welche Probleme bringt sie mit sich?

Zusammen mit der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) stellt die europäische Abfallrahmenrichtlinie die Rechtsgrundlage für die neue SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) dar. Damit werden Lieferanten von Produkten und Artikeln verpflichtet, bestimmte Informationen in die Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln. Diese Regel ist seit dem 5. Januar 2021 gesetzlich verpflichtend.

Im Prinzip ist die Grundanforderung, wonach ein Hersteller oder Importeur seine Abnehmer in der EU über besorgniserregende Stoffe informieren muss, nicht neu. Schon seit vielen Jahren fordert die REACH-Verordnung im Artikel 33 die Kommunikation in der Lieferkette, falls Stoffe der SVHC-Kandidatenliste (Substance of Very High Concern) in Konzentrationen von über 0,1 Prozent vorhanden sind.

Obwohl die Grundanforderung an die Produkte unverändert blieb und »nur« die SCIP-Datenbank neu hinzukam, war es für viele Hersteller – vor allem für solche mit einem komplexen Produktsortiment – nicht möglich, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Folgende Hauptgründe sind dafür ausschlaggebend:

  • Die Datenbank stand erst wenige Monate vor dem Stichtag zum Ausfüllen bereit.
  • Die Menge und der Detaillierungsgrad der auszufüllenden Daten ist sehr hoch.
  • Zweifel an der Rechtsgültigkeit zur Verpflichtung der Datenbankausfüllung tauchten auf.
  • Aufgeweichter Schutz des geistigen Eigentums durch Bekanntgabe aller Detaildaten.

Darum hat bisher kaum ein Hersteller sein gesamtes Produktsortiment in die Datenbank eingetragen.

Ist die SCIP-Datenbank die richtige Lösung, um besorgniserregende Stoffe zu deklarieren?

Grundsätzlich ist die Idee, Angaben über Produkte mit besorgniserregenden Stoffen in einer Datenbank verfügbar zu machen, sinnvoll (insbesondere für Abfallbewirtschafter). Mehrere Anforderungen der SCIP-Datenbank gehen aber viel zu weit und verfehlen das eigentliche Ziel. Zudem hätte die ECHA ein mehrstufiges Verfahren aufsetzen sollen: zuerst tragen Komponentenhersteller ihre Artikel ein und danach die Hersteller von komplexen Produkten, indem sie auf die bereits vorhandenen Artikel (Komponenten) referenzieren.

Ein sauberes Bottom-up-Wachstum der Datenbank wäre die Folge gewesen. Das wurde aber verpasst. Bei vielen Herstellern wird nun mehr über die SCIP-Anforderungen lamentiert als über sinnvolle Lösungswege diskutiert. Einige Hersteller bezweifeln sogar die Rechtsgrundlage der Datenbank, prüfen das Vorhandensein von Gefahrenstoffen nicht genau, oder beziehen die 0,1-Prozent-Limits der Konzentrationsüberschreitung nur auf die Gesamtmasse des Endprodukts (statt auf die einzelnen Komponenten) und versuchen so den fälligen Datenbankeintrag zu umgehen.

Wo liegen die größten Herausforderungen beim Befüllen der SCIP-Datenbank?

Bestimmt wird der Aufwand beim Ausfüllen zum einen durch die Größe des eigenen Produktsortiments, zum anderen durch die Anzahl der darin verbauten Komponenten. Der dritte und entscheidendste Faktor ist aber die Form, in welcher man die Daten über die Stoffzusammensetzung der verwendeten Komponenten von seinen Lieferanten erhält. Hat der Lieferant bereits eigene SCIP-Notifikationen erstellt, kann einfach darauf verweisen werden. Dadurch reduziert sich der Aufwand für den Hersteller des Endprodukts auf ein absolutes Minimum. Stellt der Lieferant aber keine SCIP-Referenznummern zur Verfügung, verkommt das Ausfüllen und die vorherige Beschaffung der Details zur Stoffzusammensetzung aller verwendeten Komponenten zu einer nahezu endlosen Fleißarbeit.

Traco Power will seinen Kunden diesen immensen Zusatzaufwand abnehmen. Darum hat sich das Unternehmen entschlossen, für alle seine Produkte schnellstmöglich die SCIP-Notifikation zu erstellen. Dadurch können Kunden von Traco Power bei der eigenen SCIP-Notifikation einfach auf bereits vorhandene Datenbankeinträge verweisen und so enorm viel Zeit einsparen.

Traco Power bietet ein umfangreiches Produktportfolio an (AC/DC- und DC/DC-Wandler), das mehr als 5000 Einzelprodukte mit zum Teil mehr als 100 verbauten Einzelkomponenten umfasst. In Kombination mit über 200 Substanzen aus der SVHC-Liste ergibt sich eine immense Zahl von Kombinationen zum Prüfen, Dokumentieren und Abfüllen in der SCIP-Datenbank.

Trotzdem steht schon heute bei allen betroffenen Traco-Power-Produkten eine SCIP-Referenznummer zur Verfügung. Damit wird den Kunden ein Service geboten, welchen sie bei den Mitbewerbern nicht erhalten.

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Für alle Produkte seines über 5000 AC/DC- und DC/DC-Wandler umfassenden Portfolios stellt Traco Power inzwischen SCIP-Referenznummern zur Verfügung.
Für alle Produkte seines über 5000 AC/DC- und DC/DC-Wandler umfassenden Portfolios stellt Traco Power inzwischen SCIP-Referenznummern zur Verfügung.
© Traco Electronic

Wie konnte Traco Power in solch kurzer Zeit sein gesamtes Sortiment abdecken?

Seit Jahren verfolgt Traco Power die Strategie der FMD (Full Material Declaration), wenn es um den Datenaustausch mit Komponentenlieferanten geht. Dadurch lässt sich die Konformität gegenüber besorgniserregenden Substanzen relativ einfach überprüft. Durch diese Vorarbeit war es möglich, zeitnah die erforderlichen Daten für die SCIP-Datenbank zu generieren. Dort, wo FMDs fehlten, wurde mit den Lieferanten ein einfaches proprietäres Austauschformat definiert. So waren die Lieferanten in der Lage, schnell die Minimalinformation zu liefern. Auch das Ausfüllen der Datenbank wurde aufs Minimum beschränkt, um vertrauliche Geschäftsinformationen über den Aufbau der Produkte nicht abbilden zu müssen.

Warum enthält Elektronik besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen größer 0,1 Prozent?

Wenn sich die Konzentrationslimits der besorgniserregenden Stoffe von 0,1 Prozent auf die Gesamtmasse eines Produkts beziehen würde, wäre für sehr wenige Produkte eine entsprechende Deklaration nötig. Diese Vereinfachung ist aber nicht anwendbar. Wie bei der REACH-Verordnung, gilt auch für die SCIP-Datenbank die sogenannte O5A-Regel (Once An Article, Always An Article). Aus diesem Grund reicht die Überschreitung der Limits auf Basis eines einzelnen Artikels aus, damit das Endprodukt in die SCIP-Datenbank eingetragen werden muss, auch wenn die 0,1-Prozent-Limits im Ganzen deutlich unterschritten werden.

Um welche besorgniserregenden Stoffe geht es?

In der Elektronik geht es vor allem um Blei in Legierungen, beispielsweise in Hochtemperaturlötzinn, um Weichmacher und Flammhemmer in Kunststoffen sowie um Nickel in Metallgehäusen. Im Rahmen der RoHS-Richtlinie wurden bestimmte Ausnahmeregelungen gewährt (RoHS Exemptions), welche zum Beispiel Blei für bestimmte Anwendungen in deutlich höheren Konzentrationen als 0,1 Prozent zulassen und noch lange zulassen werden, weil noch keine adäquate Alternativen in der nötigen Qualität für die Industrie vorhanden sind.

Wie sieht das nun in der Praxis aus?

Weil die RoHS Exemptions noch immer nötig und weit verbreitet sind, sind auch die SCIP-Datenbankeinträge für den EU-Raum verpflichtend. Wenn Sie als Kunde beispielsweise von ihrem DC/DC-Wandler-Hersteller die Information erhalten, dass das angefragte Produkt nicht in der SCIP-Datenbank eingetragen werden müsse, ist dies eher unwahrscheinlich. Denn darin ist mit großer Wahrscheinlichkeit Hochtemperaturlötzinn enthalten, welches einen erhöhten Anteil Blei enthält und sicherstellt, dass dessen Lötverbindungen im Lötprozess auf ihrer Platine nicht erneut aufschmelzen. Diese erhöhte Bleikonzentration ist gemäss der RoHS Exemption 7a zulässig, absolut üblich und kaum zu umgehen. Diese Verwendung muss aber gemäß REACH dokumentiert werden (Erwähnung der verwendeten Exemption auf der Deklaration und Eintragung in der SCIP-Datenbank).

 

Dies ist nur ein Beispiel, weshalb Vorsicht geboten ist, wenn ihr Lieferant behauptet, dass seine Produkte nicht in die SCIP-Datenbank eingetragen werden müssen. Vielleicht ist diesem Lieferanten lediglich die O5A-Regel nicht geläufig oder er hat sich wegen der kurzen Vorlaufzeit noch zu wenig mit den SCIP-Anforderungen beschäftigt.

Traco Power hat einen großen Schritt gemacht und nimmt seinen Kunden damit viel Ärger und Mehraufwand ab, welcher durch diese neue SCIP-Datenbank entstanden ist. Entsprechende SCIP-Referenznummern können einzeln oder als Datensatz über das gesamte Portfolio bei Traco Power angefragt und referenziert werden. Dies wird künftig auch auf den Datenblättern erwähnt. Dadurch wird der Aufwand des Kunden für seinen eigenen SCIP-Datenbankeintrag minimiert.


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