Auf der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 beschlossen die Aktionäre von ams OSRAM die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Die Aktienzusammenlegung wurde am 24. September 2024 entsprechend in das österreichische Firmenbuch eingetragen.
Heute (24. 9. 2024) veröffentlicht ams OSRAM den Zeitplan für die Aktienzusammenlegung:
Durch die Aktienzusammenlegung werden zehn bestehende, auf den Inhaber lautende, Stückaktien in 1eine auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt. Daraus folgend ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 998.443.940 Euro in 99.844.394 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Die Zusammenlegung von Aktien kann zu Bruchteilen von neuen Aktien führen. Dies ist der Fall, wenn die Aktionäre am 27. September 2024 nach Börsenschluss eine Anzahl von ams OSRAM-Aktien halten, die nicht durch 10 (oder ein Vielfaches davon) teilbar ist. Bruchteile werden abgerundet und die Aktionäre erhalten einen Barausgleich (in CHF) für ihre Bruchteile an ams OSRAM-Aktien. Der Spitzenausgleich wird durch den Verkauf der überschüssigen Alt-Aktien durch die Depotbanken finanziert. Der Betrag richtet sich nach dem Marktpreis der neuen Aktien und dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis zu diesem Zeitpunkt.
Die neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten eine neue internationale Wertpapierkennnummer (ISIN), während die bestehenden Aktien, die vor der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, gelöscht werden.
Die ams OSRAM-Aktionäre werden von ihrer Depotbank über die Durchführung der Aktienzusammenlegung informiert. Weitere Informationen zur Aktienzusammenlegung finden Sie in den Q&A auf der ams OSRAM Website.