Im Streit über fehlerhafte, bereits zurückgerufene Beatmungsgeräte hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem Teil der US-Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Davon unberührt bleiben Klagen, in denen es um mutmaßliche Gesundheitsschäden geht.
Die Einigung bezieht sich nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden geltend gemacht haben - dazu zählen Nutzer der Geräte sowie Versicherer.
Bereits im ersten Quartal hatte der niederländische Konzern für die Rechtsstreitigkeiten in den USA 575 Millionen Euro zurückgelegt. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg nun berichtete, belaufen sich die Vergleichszahlungen auf mindestens 479 Millionen Dollar (447 Mio Euro). Wenn sich weitere Kläger anschlössen, könne die Summe steigen. Philips zufolge werden die Zahlungen frühestens im ersten Quartal kommenden Jahres fällig. Das zuständige Gericht müsse dem Vergleich noch zustimmen.
Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Geräte zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden. Neben den Rückstellungen von 575 Millionen aus dem ersten Quartal hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den Rückruf eingeplant. (uh)