Als Vertriebsmitarbeiter in einer Branche in der zur Zeit in praktisch allen Artikeln SVHCs in großen Mengen enthalten sind, sehe ich einer Einstufung von GaAs und anderen Halbleiterverbindungen eher entspannt entgegen. Denn die REACh Richtlinien nach denen die ECHA Stoffe als SVHC einstuft, haben zunächst mal nichts mit der Anwendung zu tun. Ist ein Stoff potenziell gefährlich, so muss er auf die Kandidatenliste als SVHC. Bei den evtl. Beschränkungen für die Vermarktung in Europa geht es aber nur um die FREISETZUNG dieser Stoffe in der Applikation. Sollte also z.B. ein Handy GaAs freisetzen, dann entsteht eine Gefährdung der Umwelt und das gilt es zu verhindern. Bei einem elektronischen Bauelement ist meiner Ansicht nach allerdings nicht mit einer Freisetzung des Stoffes zu rechnen und damit ist diese Applikation für GaAs nicht in Gefahr. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich GaAs freigesetzt wird, so gilt es, ein Gehäusematerial zu entwickeln, dass das verhindert.
Wenn irgendetwas gefährlich für Mensch und Umwelt ist, so muss ein ungefährlicher Ersatz gefunden werden oder eine Gefährdung durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Das sollte auch im Interesse der Industrie liegen.
Michael Volny