Schad- und Gefahrstoffe müssen als solche erkannt, gekennzeichnet und entsprechend mit ihnen umgegangen werden. Doch muss man das Thema auch differenziert betrachten.
Beispiel die deutsche Laugenbrezel: Die EU wollte sie verbieten, da zuviel Lauge drin ist. Natürlich würde sich jemand den Mund verätzen, der die entsprechende reine Laugenmenge trinken würde, aber als Bestandteil in einer Brezel durchaus genießbar.
So muss aus meiner Sicht auch mit Stoffen wie GaAs umgegangen werden. GaAs kommt meines Wissens in Reinform in Geräten nicht vor, Es ist eingeschlossen in/hinter Glas, Kunststoff etc. Sind Ausdünstungen von verbautem GaAs überhaupt nachweisbar? Würde ein Gerät zerstört werden, so dass die Einzelteile herumliegen, so ist auch dann mit keiner Gefährdung der Gesundheit zu rechnen, im Gegensatz zum Quecksilberthermometer oder Energiesparlampe.
Beim Umgang mit diesen Stoffen in Reinform oder hohen Konzentrationen müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen und eingehalten werden, wie in der Bäckerei, wo auch entsprechend mit der Lauge umgegangen wird.
Michael Groneberg