Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV)

ZDK und GTÜ hoffen auf Kooperation mit BMVI

30. Mai 2018, 14:00 Uhr | Andreas Pfeffer
Die Delegationen von ZDK und GTÜ hinsichtlich der Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV).
© ZDK

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) setzen sich dafür ein, den Prozess zur Einführung der Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV) mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wieder aufzunehmen.

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Die Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung werden neu geregelt und in der so genannten Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV) zusammengefasst. Der Entwurf sieht beispielsweise eine zentrale Datenbank aller Prüfstützpunkte (PSP) vor, an denen die Überwachungsorganisationen die Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO an Kundenfahrzeugen durchführen.

Die zentrale Datenbank wurde vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) erstellt. Bereits vor Inkrafttreten der FUV sind die Überwachungsorganisationen angehalten, die eingesetzten PSP inklusive der verfügbaren Prüfmittel in der Datenbank zu dokumentieren. Wird ein Betrieb nicht als PSP erfasst, darf dort – nach künftigem Recht – keine HU mehr durchgeführt werden.

Anlässlich eines Spitzengesprächs von ZDK und GTÜ regten beide Organisationen nun an, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Arbeiten fortzusetzen, um Klarheit über die möglichen Änderungen der technischen Kraftfahrzeugprüfung zu erhalten.

Für die Zukunft jedes einzelnen Kfz-Betriebs sei es demnach trotz steigender Anforderungen an Prüfmittel und -prozesse als PSP unabdingbar, Partner der Prüforganisationen bei der Durchführung der HU zu sein.

Beide Organisationen beschäftigen sich zudem mit dem Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Ressourcen der Fahrzeughersteller im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Trotz zahlreicher Initiativen geht der Prozess nur schleppend voran. Aus Sicht beider Organisationen würde eine offene, interoperable Schnittstelle im Kraftfahrzeug ermöglichen, die HU zukunftssicher zu machen und neue Mehrwerte für den Kunden zu schaffen – sowohl der Prüfingenieur als auch der Kfz-Meisterbetrieb sollen dem Autofahrer dauerhaft als seine Dienstleister präsent sein.


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