Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Warngeräusche für E-Fahrzeuge bei Daimler

16. Juli 2019, 12:35 Uhr | Andreas Pfeffer
Mercedes-Benz Plug-In Hybride und Elektrofahrzeuge sind mit Soundgeneratoren ausgestattet.
© Daimler

Seit 1. Juli 2019 ist bei neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Einbau eines Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) Pflicht. Daimler entwickelt den Warngeräuschgenerator am eigenen Außengeräuschprüfstand im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen.

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Zum 1. Juli 2019 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die den Einbau eines Warngeräuschgenerators bei neu zertifizierten Elektrofahrzeugen (inklusive Lkw und Busse) vorschreibt – zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf. Das betrifft die Mindest- und Maximallautstärke sowie bestimmte Geräuschanteile. So ist in der EU beispielsweise das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Global existieren bereits unterschiedliche Vorgaben, so dass für die USA das E-Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen muss, das dann bis 30 km/h lauter wird.

An den global unterschiedlichen Vorgaben arbeiten die Soundexperten von Daimler im Akustikprüffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen. In den Außengeräuschprüfständen entwickelt das Unternehmen mit speziellen Mikrofonen einen individuell abgestimmten E-Sound für jedes Elektromodell. Auf den anschließenden Testfahrten zeichnet zudem ein Kunstkopf feinste Geräusche auf – nahe des menschlichen Hörvermögens.


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