Verbraucher in der EU sollen künftig das Recht haben, defekte Produkte auch nach Ablauf der zweijährigen Mindestgewährleistungsfrist – kostenpflichtig – reparieren zu lassen. Anhand eines neu entwickelten Index bewertet der TÜV Rheinland, inwieweit ein Produkt überhaupt reparierbar ist.
Die neue Regelung, auf die sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben, erfasst zahlreiche Branchen: Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt für alle Produkte, für die es in den „EU-Ökodesign-Regeln“ Vorgaben zur Reparierbarkeit schon heute gibt und zukünftig noch geben wird. Das sind derzeit etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder auch Smartphones und Tablets. Für Waschmaschinen sehen die Regeln beispielsweise vor, dass sie bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen. Falls die EU-Kommission für weitere Geräte entsprechende Vorgaben macht, fallen auch diese unter das Recht auf Reparatur.
Ein Reparatur-Index,...
...wie ihn TÜV Rheinland nun erarbeitet hat, birgt Vorteile sowohl für die Verbraucher als auch für die Hersteller. Letzteren dient der Reparatur-Index dazu, eine möglichst genaue Auskunft über die Reparierbarkeit ihrer Produkte zu erhalten und sich auf die gesetzliche Anforderungen einzustellen. Damit können sie transparent darstellen, wie effizient sich ein Produkt bei einem Defekt reparieren lässt oder wo die Verbesserungspotentiale liegen.
Um den Reparatur-Index zu ermitteln,...
...prüfen die Experten von TÜV Rheinland die Produktdokumentation und analysieren in ihren Laboren am Produkt selbst, welches die für die Funktion eines Produkts vorrangigen Teile für die Reparatur sind. In einer Demontageprüfung wird ermittelt, ob und wie sich ein Produkt tatsächlich reparieren lässt. Ergebnis der Prüfungen ist ein Bericht mit einer transparenten Bewertung der Reparierbarkeit anhand eines Index.
»Produkte, die sich gut reparieren lassen,...
...sind ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft, denn sie verbrauchen weniger natürliche Ressourcen«, erklärt Stephan Scheuer, bei TÜV Rheinland in Deutschland verantwortlich für Business Development und Prüfung nachhaltiger Anforderungen an elektrische und elektronische Produkte. »Damit ist die Reparierbarkeit ein zentrales Kriterium für Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der Verbrauchern und insbesondere den gewerblichen Einkäufern und öffentlichen Beschaffungsstellen in der EU immer wichtiger wird.«
So unterstützt laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage...
...im Auftrag des TÜV-Verbands von Mitte 2023 eine breite Mehrheit der Verbraucher in Deutschland das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Auch werden im Rahmen von gewerblichen Ausschreibungen und Beschaffungsvorgängen nachhaltige Produkte immer mehr bevorzugt.