Bisher gibt es keine Fortschritte bezüglich der deutschen Investitionsprüfung zur Übernahme durch GlobalWafers. Die 4,4-Mrd.-Dollar Transaktion kommt wohl nicht zustande.
Denn bislang haben die Vertreter von Siltronic AG und GlobalWafers im Rahmen der jüngsten Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK bislang BMWi) keine Angaben dazu erhalten, ob und unter welchen Umständen eine außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die öffentliche Übernahme der Siltronic AG durch GlobalWafers erteilt werden kann, wie Siltronic mitteilte.
Nach Auffassung des BMWK ist eine Sicherheitsvereinbarung im vorliegenden Fall offenbar nicht geeignet, Bedenken im Hinblick auf die Transaktion zu beseitigen, und das BMWK hat den Parteien auch keine konkreten Zusagen oder Auflagen genannt, unter denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden könnte.
Das öffentliche Übernahmeangebot der GlobalWafers GmbH sieht vor, dass alle Vollzugsbedingungen bis zum 31. Januar 2022 vorliegen müssen. Die Transaktion kann nicht vollzogen werden, wenn das BMWK nicht am oder vor dem 31. Januar 2022 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Siltronic wird die vorläufigen Geschäftszahlen zum Geschäftsjahr 2021 am 2. Februar 2022 bekannt geben (bislang 26. Januar 2022).