Bei der Etablierung neuer Geschäftsmodelle müssen auch rechtliche Fragen neu bedacht werden. Wem gehören zum Beispiel die erhobenen Daten und wer darf sie verarbeiten?
Schließlich soll eine ganze Industrie von neuen, auf Daten basierenden Geschäftsmodellen profitieren. Dafür müssen die sehr strengen deutschen Richtlinien zur Datenerhebung und -verarbeitung sicherlich neu verhandelt werden. Andernfalls lassen sie sich nur schwer in einen vereinheitlichten europäischen oder noch weiter gefassten Rahmen einfügen. Der Punkt 6 der Handlungsempfehlung lenkt das Augenmerk der Entscheidungsträger auf diesen Aspekt.
Weiteren Handlungsbedarf gibt es in der Mitarbeiter-Qualifizierung. Die aktuellen Konzepte zur Ausbildung müssten vor dem Hintergrund von flexibler Produktion und Big Data zwar nicht gänzlich neu erfunden, »wohl aber angepasst werden.« Produktionsmitarbeiter werden in Zukunft mehr eigenständige Entscheidungen treffen müssen, was eine stärkere Anleitung zu eigenverantwortlichem Handeln im Zuge der Ausbildung erfordere.
Die Unterstützung des deutschen Mittelstandes wurde auch jenseits des Zehn-Punkte-Plans der Plattform Industrie 4.0 auf dem Digitalgipfel in verschiedenen Diskussionsrunden thematisiert. Die angestrebten Maßnahmen beinhalten die Ausweitung der Informationsangebote durch das BMBF und das BMWi sowie den Ausbau und die Verbesserung des Zugangs zu Testzentren. Die Landkarte Industrie 4.0 verzeichnet aktuell 52 Testzentren in Deutschland. Auch sie soll zukünftig deutlich mehr Firmeneinträge mit erfolgreich umgesetzten Praxisanwendungen erhalten, um durch den veranschaulichten Nutzen die Werbetrommel für die Digitalisierung der Produktion in Deutschland zu rühren.