Spätestens ab September 2023 müssen Beleuchtungsanlagen auf energieeffiziente Lichttechniken umgestellt werden. Aber es gibt gute Gründe, nicht bis dahin zu warten - nicht zuletzt die aktuell noch geltende staatliche Förderung.
Mit der EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist das Verkaufsverbot von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen (G9/G4 und GY6.35) ab September 2023 beschlossene Sache. Unternehmen, die noch Leuchtstoffröhren zur Grundbeleuchtung ihrer Hallen und Räume nutzen, sind ab diesem Moment gezwungen umzustellen.
Das heißt konkret, dass bestehende, voll funktionstätige Lichtanlagen demontiert und ersetzt werden müssen. »Bei den laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten sehen viele Unternehmen diesen Wechsel als zusätzliche finanzielle Belastung«, führt Marco Prinz, CEO der Eurolux AG, aus. »In der Tat bedeutet dies eine Investition. Doch jetzt zu handeln und nicht bis zur Deadline 2023 zu warten, macht kosten- und energietechnisch sowie auch in Bezug auch ökologische Aspekte Sinn. Denn wer sofort handelt, spart sogar in vielerlei Hinsicht.«
Der Experte für Beleuchtung ist überzeugt, dass sich durch intelligente Planung und Konzeption Energie- und Wartungskosten massiv reduzieren lassen. »Mit unseren Anlagen verringern wir den Energieverbrauch um bis zu 80 Prozent und senken so automatisch auch die CO2-Emission.«
Schnelle Amortisierung
Je nach Anlagengröße amortisieren sich die Investitionskosten bereits nach zwei bis vier Jahren. »Wer also zeitnah auf LED umstellt, hat die Kosten bis 2023 möglicherweise schon wieder getilgt«, verdeutlicht Prinz.
Wie groß die Einsparungen sind, zeigt sich anhand eines realen Projektbeispiels, das Eurolux für Airbus umsetzte. Der Beleuchtungs-Dienstleister optimierte eine Anlage mit einem ursprünglichen Energieverbrauch von 555 Megawattstunden pro Jahr um 66 Prozent. Statt jährlicher Energiekosten von 83.160 Euro plus Wartungskosten von 10.000 Euro pro Jahr benötigt die neue Anlange fast keine Wartung mehr und die Energiekosten liegen bei 28.350 Euro. Dabei erreichte Eurolux gleichzeitig eine Verbesserung der Beleuchtungsstärke von ursprünglich 500 auf 800 Lux. »Eine höhere Beleuchtungsstärke fördert die Konzentration, erleichtert Produktions- und Arbeitsprozesse und erhöht die Sicherheit«, so Prinz.
Jetzt wird gefördert!
Eine zeitnahe Umstellung lohnt sich vor allem auch deshalb, weil diese aktuell staatlich gefördert wird. Dabei besteht der Anspruch auf Förderung für eine Umrüstung auf LED für Unternehmen jeglicher Größe, für Vereine oder auch Kommunen. Dies gilt sowohl für die Sanierung von Gewerbeflächen und Büros als auch für Straßen, kommunale Plätze oder Sportanlagen.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden Beleuchtungssanierungen über BAFA und KfW mit 20 Prozent gefördert. »Unsere Energieberater erstellen nicht nur zukunftsgerichtete Beleuchtungskonzepte, sondern unterstützen unsere Kunden auch bei der Wahl des passenden Förderprogramms, damit eine Umstellung auf LED zeitnah erfolgen kann. Dazu kümmern wir uns auch um die Antragstellung.«
Um zu ermitteln, wie eine Anlagenumstellung grob aussehen könnte und wie hoch Investitionsvolumen sowie Einsparpotenziale wären, bietet Eurolux Unternehmen eine unverbindliche und kostenlose Kalkulation einer LED-Anlage an.