Auch wenn der Kampf gegen Produktpiraterie zu keinem endgültigen Sieg führen wird, müssen Unternehmen natürlich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen. Für Neuentwicklungen gilt es folglich, Patente zu erwerben oder (für einfachere Produkte) Geschmacksmuster anzumelden. Letzteres kann nicht nur kostenmäßig Vorteile bieten, weil Patente auch immer Offenlegung bedeuten und sich als Nachbauanleitung nutzen lassen. Den RadiCal-Ventilator beispielsweise hat ebm-papst zum Geschmacksmuster angemeldet (Bild 5).
Hier führt die innovative Formgebung des gesamten Strömungskanals zu einer kontinuierlichen Durchströmung des Laufrads, wodurch sich der strömungstechnische Wirkungsgrad des Ventilators deutlich erhöht. „Letztendlich ist hier jahrzehntelange Erfahrung in Strömungstechnik und Materialauswahl eingeflossen; schon kleinste Veränderungen beispielsweise am Spritzgussverfahren haben dann Auswirkungen auf die Produkteigenschaften. Nachbauten werden dadurch sicherlich nicht die gleichen Eigenschaften haben“, so Lindl abschließend.
Technologieführerschaft zeigt sich in solchen Produkten und bietet damit eine gute Basis, den wirtschaftlichen Schaden durch Produktpiraterie zu begrenzen.