Der Außenspiegel durchlebt derzeit einen Wandel vom analogen Reflexionsspiegel zu einem vollelektronischen und digitalen Displayspiegel mit weitreichenden Zusatzfunktionen. Ein wichtiger Schritt hierfür war die Erweiterung der bestehenden Richtlinie für Fahrzeugaußenspiegel bei Nutzfahrzeugen und die Definition des einsehbaren Sichtfeldes durch die Fachausschüsse des Europäischen Parlaments. Dieser Initiative ging die Erkenntnis voraus, dass sich bereits bestehende Sichtfeldanforderungen, wie sie in der Richtlinie 71/127/EWG beschrieben sind, mit existierenden Spiegelsystemen nicht abdecken lassen. Aufgrund der vielen Unfälle durch Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fahrzeuge oder Motorräder, die sich im toten Winkel aufhielten, wurde es notwendig, den Sichtbereich um das Fahrzeug zu erweitern. Diese Sichtfeldergänzung wurde in der Richtlinie 2003/97/EG weiterentwickelt. Darin findet sich nun erstmalig eine Anforderungsbeschreibung für Sichtsysteme als Kamera-Monitor-Einrichtungen bei indirekter Sicht, sowie Prüfvorschriften, wie diese für eine Freigabe zu vermessen sind.
Ein wesentliches Element für die Funktion und Akzeptanz elektronischer Rückblicksysteme ist die Qualität der Darstellung unter sämtlichen Umgebungssituationen. Diese reichen von nahezu kompletter Dunkelheit bis hin zu starkem Sonnenlichteinfall. Dazu bedarf es kontrast- und helligkeitsstarker Displays, die in allen Fahrsituationen rasch und bequem zu erfassen sind. Deshalb beschäftigen sich bereits Fachausschüsse mit den erforderlichen Voraussetzungen, die es display-seitig zu erfüllen gilt, um eine sichere und ergonomisch angepasste Anzeige für Fahrzeuganwendungen umsetzen zu können. Hier sind nur wenig Normen zur Unterstützung vorhanden. Daher ist es notwendig, dass Ingenieure Besonderheiten der Automobilindustrie auf der einen Seite als auch alle physikalischen Zusammenhänge, die Nebeneffekte verursachen können, herausfiltern und in der Design-Phase berücksichtigen.