Elektromechanik-Kongress

Schonender Umgang mit Ressourcen bei der Produktentwicklung

4. Oktober 2012, 8:35 Uhr | Alfred Goldbacher
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Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Gesetzliche Vorschriften erzwingen Einsparmaßnahmen

Wirkungsgradwolke für Trommelläuferventilatoren
Wirkungsgradwolke für Trommelläuferventilatoren: Die schwarzen Linien stellen die Grenzwerte ab 2013 und 2015 dar
© ebm-papst

Überall dort, wo Motoren für Antriebe oder für Ventilation eingesetzt werden, müsse nach Überzeugung von Rainer Müller Energie möglichst sparsam verwendet werden. Das fordere nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Gesetzgeber mit neuen Richtlinien zur Begrenzung des Energieverbrauchs und zum Schutz des Klimas. Die GreenTech-EC-Technologie gehe mit gutem Beispiel voran: Schon heute überträfen alle EC-Ventilatoren des Unternehmens die ErP-Richtlinie für 2015.

Zum besseren Verständnis: Nachdem die EU im Jahre 2009 die ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive) verabschiedete, begann man mit ihrer Hilfe, die Einsparpotenziale zahlreicher energierelevanter Produkte zu untersuchen und Mindestanforderungen festzuschreiben. Im Juni 2010 schließlich wurden verbindliche Grenzwerte für Ventilatoren festgelegt, unabhängig davon; ob sie als Einzelgerät oder als Komponente in einem Gerät oder Anlage, zum Beispiel in der Kälte- und Klimatechnik, arbeiten.

Damit aber nicht genug: Ab 2013 und 2015 gelten mit der Umsetzung der ErP-Richtlinie in zwei Stufen die verschärften Effizienzanforderungen für Ventilatoren im Leistungsbereich von 125 W bis 500 kW. Für die unterschiedlichen Ventilatortypen gibt die EU die entsprechenden Mindesteffizienzwerte vor. Diese berücksichtigen dabei die Ventilatorgattung, die Messanordnung und die aufgenommene elektrische Leistung. Bereits in der ersten Stufe werden rund 30 Prozent aller momentan verfügbaren Ventilatoren den neuen Bestimmungen nicht mehr genügen. Mit der zweiten Stufe ab 2015 erreichen dann noch einmal 20 Prozent der heutigen Produkte nicht mehr die geforderten Wirkungsgrade. Die Grafik zeigt, dass die von der ErP-Richtlinie geforderten Grenzwerte durchaus anspruchsvoll sind.

Für Elektromotoren gilt im Prinzip dasselbe wie für Ventilatoren, denn seit dem Juni 2011 müssen diese gemäß der ErP-Durchführungsverordnung Nr. 2009/640/EG der EU mindestens die Effizienzklasse IE2 erreichen. Andernfalls dürfen diese Motoren in Europa nicht weiter eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund spiele die GreenTech-EC-Technik bei Ventilatoren mit elektrischem Antrieb ihre Stärken aus: Im Vergleich zu Ventilatoren mit AC-Technik erzielten GreenTech-EC-Motoren Wirkungsgradwerte von über 90 Prozent und überträfen damit das verlangte Effizienzniveau bei weitem.


  1. Schonender Umgang mit Ressourcen bei der Produktentwicklung
  2. GreenTech-EC-Technologie als „Dreh- und Angelpunkt“
  3. Gesetzliche Vorschriften erzwingen Einsparmaßnahmen
  4. Beispiel für Energie-Einsparungen in der Klimatechnik
  5. Weitere Innovationen sind bereits absehbar

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