eBikes mit einer Schubkraft für eine Geschwindigkeit oberhalb der 25-km/h-Marke gelten in vielen Ländern rechtlich nicht mehr als Fahrrad. In Deutschland zum Beispiel muss der Hersteller oder Importeur beim TÜV eine Typenfreigabe erwirken (Homologation). Wer hierzulande mit einem schnellen eBike unterwegs sein will, benötigt mindestens einen Mofa-Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen. Und er darf mit Elektroschub auf Radwegen nur dann fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind.