Das Berliner Abgeordnetenhaus stoppt das umstrittene Vorhaben für eine zentrale Gesundheitsdatenbank an der Charité. Der Entwurf zeige laut der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp gravierende Mängel und bedürfe einer grundlegenden Überarbeitung - jetzt hat die Große Koalition die Reißleine gezogen.
Die geplante Änderung des Universitätsmedizingesetzes, die der Charité den Aufbau einer zentralen Gesundheitsdatenbank ermöglichen sollte, wird vorerst nicht beschlossen. Das teilte Martin Matz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung erhält nun den Auftrag, den Gesetzesentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Auslöser für den Rückzieher ist ein Brandbrief der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp. In ihrem Schreiben an das Parlament, das der dpa vorliegt, bezeichnet sie den Entwurf von CDU und SPD als «unklar und unverständlich». Besonders kritisch sieht Kamp, dass eine schlüssige Begründung für die Notwendigkeit des Projekts fehle – obwohl offenbar Patientendaten der Charité dafür genutzt werden sollen.
Die geplante Datenbank sollte nicht personenbezogene Gesundheitsdaten zentral sammeln und Forschenden sowie Studierenden zur Verfügung stellen. Ziel war laut Gesetzesentwurf die Förderung von Forschung, Innovation und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.
Kamp moniert konkret, dass der Entwurf nicht präzisiert, welche Daten – möglicherweise auch personenbezogene – zu welchem Zweck erfasst werden sollen. Auch das Verfahren zur Anonymisierung bleibe im Dunkeln. Besonders problematisch: Die derzeitige Formulierung würde eine «staatenübergreifende Nutzung» ermöglichen. Gesundheitsdaten könnten also auch an Stellen außerhalb Deutschlands oder der EU weitergegeben werden.
«Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten», schreibt die Datenschutzbeauftragte. Zunächst müssten die verfolgten Zwecke klar definiert und geprüft werden, ob die Regelung angesichts bereits existierender gesetzlicher Vorgaben überhaupt erforderlich sei.
Ein weiterer Kritikpunkt: Das Parlament hat Kamp entgegen gesetzlicher Vorgaben nicht zum Entwurf angehört – obwohl die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen Bereichen zählt, bei denen eine solche Anhörung vorgeschrieben ist.
SPD hält an Grundidee fest
Martin Matz räumt Verbesserungsbedarf ein, verteidigt aber die Grundidee. «Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt», betont der SPD-Politiker. Berlin solle in der medizinischen Forschung nicht ins Hintertreffen geraten. «Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.» Die Koalition plant weiterhin, das Vorhaben bis 2029 zu realisieren – allerdings in überarbeiteter Form. (uh)