Jobwechsel

Sauberer Schnitt

17. September 2014, 10:23 Uhr | Corinne Schindlbeck
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Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Achtung, Wettbewerbsverbot

Achtung, Wettbewerbsverbot

Wer innerhalb einer Branche wechselt, wird oft unmittelbar nach der Kündigung freigesetzt. Und oft obendrein mit einem Wettbewerbsverbot belegt. Das kann drei Monate oder sogar einem Jahr, doch selten mehr dauern. Es dient in vielen Unternehmern zur Abschreckung der Mitarbeiter, direkt zur Konkurrenz zu wechseln und wertvolles Wissen mitzunehmen.

Doch es kann auch lukrativ für Mitarbeiter und ein enormes Risiko für den Arbeitgeber sein. Denn zum Einen zahlt letzterer die Karenzentschädigung: Etwa mit der Hälfte des Lohns der vergangenen zwölf Monate inklusive aller Boni kann diese sehr hoch sein.

Zum anderen sind die Verbote selten eindeutig genug formuliert, beispielsweise was Teilbranchen oder den geografischen Rahmen angeht. Und wodurch Mitarbeiter und deren Anwälte immer wieder Schlupflöcher finden. Zumal der Arbeitnehmer bei einem Wettbewerbsverbot meist verpflichtet ist, direkt wieder arbeiten zu gehen. Nur eben nicht genau beim Wettbewerb.

 


  1. Sauberer Schnitt
  2. Absolute Transparanz ist wichtig
  3. Achtung, Wettbewerbsverbot

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