Fehlende Telefonnummer

Zehntausende Tesla-Kunden könnten Kaufverträge widerrufen

1. August 2023, 10:52 Uhr | Irina Hübner
© Tesla

Die EU hat vor einiger Zeit ihre Verbraucherschutzregeln bei Widerrufen verschärft. Nach Auffassung der Anwaltskanzlei Goldenstein könnten das auch zahlreiche Tesla-Halter ausnutzen, und bei Rückgabe ihres Fahrzeugs den vollen Kaufpreis zurückbekommen.

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Dank eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung von Tesla könnten Zehntausende Tesla-Kunden ihre Autos auch lange Zeit nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückgeben und den vollständigen Kaufpreis erhalten. Die Verbraucherkanzlei Goldenstein unterstützt Tesla-Besitzer bereits dabei, ihre Kaufverträge zu widerrufen.

»In der Widerrufsbelehrung von Tesla wurde bis zum 17. April 2023 keine Telefonnummer aufgeführt. Das klingt erstmal nach einem vermeintlich kleinen Fehler«, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

»Doch den betroffenen Fahrzeughaltern wurde dadurch faktisch die Möglichkeit des mündlichen Widerrufs verwehrt, was nicht rechtens ist. Daraus folgt, dass Tesla-Besitzers ihren Kaufvertrag bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Übergabe ihres Fahrzeugs widerrufen können.« Normalerweise beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist nur 14 Tage.

Von dem Formfehler betroffene Fahrzeughalter können ihr Auto im Rahmen eines solchen Widerrufs an Tesla zurückgeben und im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückbekommen, meint Godenstein. Und weiter: »Sollte ein Umweltbonus bereits ausgezahlt worden sein, darf dieser zudem behalten werden.«

Wichtig zu wissen: Von dem Widerruf können nur Tesla-Besitzer profitieren, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln, also online oder via Telefon, abgeschlossen haben. Das dürfte auf etwa zwei Drittel aller Tesla-Verkäufe in Deutschland zutreffen, also auf circa 50.000 Tesla-Halter.

Tesla akzeptierte bereits verlängerte Widerrufe

Die Kanzlei vermeldet bereits erste Erfolge: »Während Tesla die Widerrufe unserer Mandanten zunächst allesamt abgelehnt hat, hat das Unternehmen mittlerweile bereits die ersten Widerrufe akzeptiert, obwohl diese deutlich nach der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgten. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde die erstattbaren Summe erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens, weshalb wir für unsere Mandanten dagegen vorgehen«, so Goldenstein.

»Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bundesgesetzbuch geregelt.«

Schnelle Beratung erforderlich

Tesla-Fahrer, die von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren möchten, sollten sich laut Goldenstein unbedingt schnellstmöglich beraten lassen. Schließlich ist ein solcher Widerruf nicht unbegrenzt lang möglich. Für viele Tesla-Besitzer sei eine juristische Auseinandersetzung in der Sache zudem komplett risikofrei möglich, denn Rechtsschutzversicherungen überneahmen die kompletten Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden.


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