Besser zügig bezahlen

Darauf sollten Sie bei Bußgeldern aus dem Ausland achten

1. August 2023, 12:30 Uhr | Irina Hübner
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Mittlerweile können Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Doch Verkehrsverstöße werden im Ausland zum Teil deutlich härter bestraft als hierzulande.

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»Es ist wichtig, Strafzettel aus dem Ausland ernst zu nehmen und zeitnah zu begleichen“, betont Steffen Klug, Verkehrsrechtsexperte bei Freem. »Ignorieren Sie keinen Bußgeldbescheid, sondern prüfen Sie ihn genau und handeln Sie entsprechend, wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist. Die Strafen können auch in Deutschland vollstreckt werden, und dies kann zu erheblichen Konsequenzen führen.«

Rabatte bei rascher Begleichung

Wer in Deutschland 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, muss derzeit mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen. In Italien hingegen werden dafür gleich mal mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro.

»Es lohnt sich, die finanziellen Auswirkungen einer prompten Zahlung zu berücksichtigen. In einigen Ländern werden Nachlässe gewährt, wenn das Bußgeld schnell beglichen wird. Das kann sowohl finanziell als auch hinsichtlich des Zeit- und Verwaltungsaufwands von Vorteil sein«, so Klug weiter.

Keine Punkte in Flensburg

Ab sofort gelten neue Regelungen für die Vollstreckung von Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland. Strafzettel ab 70 Euro, einschließlich des Bußgeldes und den Verwaltungskosten, müssen beglichen werden. Allerdings führen Verkehrsverstöße im Ausland nicht zu Punkten in Flensburg.

Außerdem gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten unterschiedlich. Während die Niederlande beispielsweise Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, zeigen andere Länder eine gewisse Zurückhaltung.

In Österreich verhängte Bußgelder sind bereits ab 25 Euro plus Verwaltungskosten zahlungspflichtig. Österreich verschärft ab März 2024 auch die Strafen für Raser:innen. Neben hohen Bußgeldern kann das Auto in Extremfällen beschlagnahmt werden.

Vorsicht bei Bußgeldern aus Nicht-EU-Ländern

Zar können Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern, wie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz in Deutschland nicht direkt vollstreckt werden. Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland erhalten haben, sollten diese dennoch zeitnah bezahlen. Andernfalls drohen bei einem erneuten Aufenthalt im gleichen Land unangenehme Überraschungen, da rechtskräftige Bußen oft erst nach mehreren Jahren verjähren.

Zudem gewähren viele Länder bei rascher Begleichung großzügige Rabatte von bis zu 50 Prozent, insbesondere Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Im Falle eines Bußgeldbescheids ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land zu informieren. Gegebenenfalls können die Möglichkeiten zur Anfechtung des Strafzettels geprüft werden. Im Zweifelsfall sollten die Bußgeldbescheid-Empfänger:innen eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht konsultieren.

»Im Umgang mit Strafzetteln im EU-Ausland ist es entscheidend, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Die Gesetze und Verfahren können sich von Land zu Land unterscheiden, weshalb eine gründliche Prüfung der Situation wichtig ist. Es ist ratsam, eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen, die mit fundiertem Wissen und Erfahrung im EU-Verkehrsrecht zur Seite steht und mögliche rechtliche Schritte prüft, um die besten Ergebnisse zu erzielen«, so Klug.


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