Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass
• eine Bewertung aller Risiken von kombinierten Geräten im Zusammenhang mit einer Konformitätsbewertung nur mit ausreichender Expertise sinnvoll ist,
• diese Bewertung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit den üblicherweise von den Funkeinrichtungsherstellern beigestellten Unterlagen erfolgreich sein kann,
• insbesondere eine umfängliche technische Bewertung von veränderten Antenneneigenschaften und auch Wechselwirkungen mit weiteren Funkeinrichtungen ohne weitergehende Prüfungen nicht ausreichend bewertbar sind. Stichworte sind hier Feststellen der unbeeinflussten Kommunikation und Messung der spurious emissions des kombinierten Gerätes.
• es dringend empfohlen wird, sich als Hersteller bei der Bewertung der Konformität von kombinierten Geräten die Hilfe einer notifizierten Stelle oder eines erfahrenen Labors und damit eine ausgesprochen große Bewertungsexpertise zu sichern.
Abschließend ist es durchaus nachvollziehbar, dass Hersteller von kombinierten Geräten aus Kostengründen den Weg nach Modul A in Verbindung mit dem ersten Verfahren gemäß EG 203 367 bevorzugen. Es muss jedoch klar festgestellt werden, dass es aus den o.g. Gründen extrem aufwändig und auch risikobehaftet sein kann, in Eigenverantwortung eine reine Papierbewertung vorzunehmen. Für den Fall, dass eine ausreichende Expertise oder entsprechende Messmöglichkeiten nicht im eigenen Haus zur Verfügung stehen, ist dringend anzuraten, externe und erfahrene Dienstleister hinzuzuziehen.