Nun ist Gehalt ein Hygienefaktor. Ist New Pay folglich mehr für Hochbezahlte ab einer gewissen Einkommensgrenze relevant?
Ganz wichtig: New Pay muss sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen, eine Unterschreitung des Mindestlohns gibt es nicht, auch nicht New Pay nur für eine bestimmte Gruppe in einem Unternehmen. Wenn ich das etablieren will, muss ich den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Also gleicher Lohn für alle, die den gleichen gemeinsam festgelegten Entlohnungsprinzipen unterliegen.
Ist das bedingungslose Grundeinkommen auch eine Art von New Pay?
Das wäre eher eine staatliche Geschichte, New Pay auf gesellschaftlicher Ebene mit Auswirkungen auf Steuern und Sozialstaat. New Pay im Großen sozusagen.
Ich möchte noch das Thema Urlaub ansprechen: Es gibt in Deutschland bereits über 100 Unternehmen, die unbegrenzten bezahlten Urlaub anbieten. Unvorstellbar? Was hat das mit New Pay zu tun und wie sieht es eigentlich rechtlich damit aus?
Genauso wie unterschiedliche, individuelle Arbeitszeitmodelle vereinbart werden können, können auch individuelle Urlaubszeiten vereinbart werden. Das Bundesurlaubsgesetz gibt hier ja nur einen Mindestrahmen vor, der nicht unterschritten werden darf. Eine Erweiterung der Urlaubstage über den gesetzlichen Anspruch hinaus ist durchaus zulässig und wird ja schon alleine durch die oft üblichen 30 Urlaubstage statt der gesetzlichen 20-Tage-Regelung bei einer 5-Tage-Woche gelebt. Und natürlich kann dies auch noch weiter ausgebaut werden. Ähnlich wie die Vertrauensarbeitszeit kann hier auch ein Vertrauensurlaub vereinbart werden, der ja im Prinzip nichts anderes ist. Es ist nur so, dass dieser vertraglich zugesagte Vertrauensurlaub nicht einseitig wieder abgeändert werden kann. Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie zur Vergütungsvereinbarung: Es geht nur gemeinsam. Und auch wenn ich keine klare vertragliche Regelung zum Urlaub getroffen habe und einen unbezahlten, unbegrenzten Urlaub als Arbeitgeber einfach mindestens drei Mal hintereinander dulde, dann ist ggf. eine entsprechende Bindung entstanden, die einseitig nicht mehr abgeändert werden kann.
Also: wer unbezahlten Urlaub gewähren möchte oder schweigsam duldet, der nimmt sich damit die Flexibilität einer zukünftigen anderen Urlaubsregelung, sollte eine solche betrieblich dann einmal notwendig sein.