Am 1. Januar 2024 trat das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft.
Die erste Stufe des Gesetzes wurde bereits im Januar 2023 mit einer Grenze von 3000 Mitarbeitern umgesetzt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.
Schon seit Anfang 2023 müssen deutsche Unternehmen per Gesetz Das von der Wirtschaft oft kritisierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, nimmt Unternehmen in die Pflicht.
Im Dezember haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten eine Übereinkunft zu einem EU-weiten Lieferkettengesetz erzielt. Die Regelungen betreffen Unternehmen mit einer Belegschaft von mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro. Gemäß den vorgesehenen Bestimmungen könnten Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden, sollten in ihren Lieferketten Verstöße gegen Menschenrechte auftreten. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten ist erforderlich, um das EU-Gesetz zu bestätigen.