Damit automatisiertes Fahren nicht nur in Prototypen sondern auch in Serienfahrzeugen Realität werden kann, müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Sowohl in den USA, in Japan als auch in Deutschland ist das Thema auf der politischen Agenda. Bewegung ist in die unter anderem auch von Deutschland ratifizierte Wiener Straßenverkehrskonvention gekommen. Am 23. April 2016 treten Änderungen des Regelwerks in Kraft, die von den Mitgliedstaaten dann in nationales Recht überführt werden müssen. Automatisierte Fahrfunktionen sind demnach erlaubt, wenn der Fahrer sie aktiv übersteuern oder ausschalten kann.
Im Bereich des Zulassungsrechts hat sich eine informelle Arbeitsgruppe der UNECE (The United Nations Economic Commission for Europe) zudem der Regelung R 79 angenommen, die automatische Lenkeingriffe derzeit nur bei Geschwindigkeiten von bis zu zehn Stundenkilometern erlaubt. Auch die Validierung automatisierter Fahrfunktionen stellt noch eine Herausforderung dar: Nach gängigen Methoden müssten zur Serienfreigabe eines Autobahnpiloten mehrere Millionen Testkilometer absolviert werden. Bosch arbeitet hier nach eigenen Angaben an ganz neuen Ansätzen.