Gläserne Arbeitnehmer

Urteil zu digitaler Überwachung erwartet

27. Juli 2017, 10:16 Uhr | Von Simone Rothe, dpa
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Worin besteht die grundsätzliche Bedeutung des Falls?

Die Digitalisierung der Arbeitswelt sorgt für eine Datenflut, deren Verwertung neue Überwachungsmöglichkeiten und damit Konflikte schaffe, sagen Arbeitsrechtler, Gewerkschafter und Datenschützer. »Der spannende Punkt ist, dürfen Arbeitgeber Daten verwerten, die unter Bruch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewonnen wurden«, so der Frankfurter Arbeitsrechts-Professor Peter Wedde. In dem Fall habe es eine Totalkontrolle quasi durch elektronische Spürhunde gegeben.

Würde das zugelassen, wäre das aus Sicht von Wedde »wie ein Dammbruch«, auf den manche Arbeitgeber warteten. Permanente Kontrollen durch den Einsatz digitaler Technik würden das Verhalten von Menschen verändern.

Ist das elektronische Ausspähen und Kontrollieren von Arbeitnehmern ein weit verbreitetes Phänomen?

So genau weiß das niemand. Martina Trümner, Justiziarin bei der Verdi-Bundesverwaltung, sieht in den Fällen an den Arbeitsgerichten nur die Spitze des Eisbergs. Ein Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbehörde berichtet von einem wachsenden Problem. Beschwerden und Eingaben zur digitalen Datensammelwut hätten bundesweit zugenommen. »Ein Schwerpunkt ist die GPS-Ortung.« Damit sei mitunter Überwachung verbunden.

Wie ist es mit dem Arbeitnehmer-Datenschutz in Deutschland bestellt?

Nicht so gut, wie er sein sollte – trotz des novellierten Datenschutzgesetzes, das ab Mai 2018 gilt, finden nicht nur Gewerkschafter. Der DGB, aber auch Verdi pochen auf ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. »Wir müssen feste Schranken bekommen, die den technischen Fortschritt nicht behindern, aber die Persönlichkeitsrechte wahren«, sagt Marta Böning von der DGB-Rechtsabteilung in Berlin. »Die Vision eines gläsernen Beschäftigten ist gar nicht so fern.« Auch der Arbeitsrechtler Wedde plädiert für ein Gesetz: »Es gibt ein Regelungsvakuum.«


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