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IT-Sicherheitstipps für Gründer

22. Mai 2017, 8:33 Uhr | Corinne Schindlbeck
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Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Datenschutz bewahrt vor teuren Strafen

Als Alternative sind Cloudlösungen immer beliebter: Der Anbieter der Cloudlösung kümmert sich um Updates und Backups, passt seine Software regelmäßig den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen an.

Doch die Probleme sollen nicht verschwiegen werden: Gefährlich ist ein Vendor-Lock-In, das heißt, wenn die erzeugten Daten nicht zu anderen Programmen migriert werden können. Ein großes Problem von Cloudlösungen ist der Zwang zur Internetverbindung. In Gegenden mit schlechter Netzabdeckung oder schon bei einer Zugfahrt im ICE kann die Arbeit in der Cloud zur Geduldsprobe werden.

Und es ist darauf zu achten, wo die Daten gehostet werden. Geschäftsrelevante oder persönliche Daten sind besonders abgesichert zu speichern, sonst drohen Strafen oder – wenn vertrauliche Daten eines Geschäftspartners nach außen dringen – Schadenersatzansprüche.

Immer beachten – gelebter Datenschutz bewahrt vor teuren Strafen

Jeder selbstständige Unternehmer kommt unwillkürlich mit den personenbezogenen Daten von Privatkunden oder vertraulichen Daten von Geschäftspartnern in Berührung. Kommen Mitarbeiter hinzu, genießen auch deren Daten Schutz.

Dieser Schutz ist gesetzlich streng geregelt mit dem Bundesdatenschutzgesetz, das den Einzelnen davor schützt, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die Persönlichkeitsrechte im Umgang mit den Daten zu wahren, erfolgt durch zwei wichtige Sicherheitsmaßnahmen -  die Zugriffs- und Zugangskontrolle. 

Alle mit Firmendaten genutzten Geräte sollten eine Zugangssperre haben, die mit sicheren Passwörtern oder Fingerabdruck geschützt sind. Bei Notebooks im mobilen Einsatz ist sogar auf eine professionelle Festplatten-Verschlüsselung zu setzen. Zudem dürfen nur Befugte die verwendeten Computer nutzen.

Viele Gefahren der Datenschutzverletzungen kommen heute jedoch aus dem Internet, deswegen müssen Windows oder andere Betriebssysteme sowie alle relevanten Anwendungen, die Daten aus dem Netz ziehen, immer auf dem aktuellen Stand der Updates sein. Mit Programmen wie Updatestar oder dem Personal Software Inspector lassen sich die Systeme überprüfen.

Obligatorisch sollte zudem ein gutes Antivirenprogramm sein, das sowohl die Netzverbindungen wie Mailprogramme kontrolliert als auch das Surfen im Web. Wichtig ist dabei auch, dass nach dem Einlegen fremder Datenträger nicht sofort Programme ausgeführt werden, sondern die AutoRun-Funktion deaktiviert ist.

Die Datenträger sind zunächst mit dem Antivirenprogramm zu überprüfen.
Da auch die Weitergabe an Dritte streng geregelt ist, sollten Selbstständige schützenswerte Informationen, die per E-Mail übertragen werden, mittels einer Verschlüsselungs- bzw. Signaturlösung schützen. Welche Daten überhaupt weitergegeben werden dürfen, darüber gibt das Datenschutzgesetz genaue Auskunft.


  1. IT-Sicherheitstipps für Gründer
  2. Wieviel Software sollte sein?
  3. Datenschutz bewahrt vor teuren Strafen

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