Luftgetragene Stoffe filtern

Das muss Absaug- und Filtertechnik leisten

19. April 2018, 9:49 Uhr | Stefan Meissner, ULT
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Gesetzliche Regelungen

Verhältnis der Filtrationsrate zum Erfassungsgrad
Verhältnis der Filtrationsrate zum Erfassungsgrad
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Seitens der Gesetzgeber gibt es Forderungen zur Beseitigung von Schadstoffen in der Atemluft. Laut der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind „Stäube an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen“. 

Es existiert ein Schutzkonzept, bestehend aus vier Schutzstufen von der Begrenzung der Gefahrstoffe (Stufe 1) über die Substitution der Gefahrstoffe und Erfassungseinrichtungen (Stufe 2), geschlossene Systeme und Zugangsbeschränkungen (Stufe 3) bis hin zur Abgrenzung des Gefahrenbereichs und der entsprechenden Limitation der Reinluftrückführung (Stufe 4). Zusätzlich zur Regelung zur Schadstofferfassung durch offene oder geschlossene Systeme wird vorgegeben, dass Stäube und Gase hochgradig gefiltert werden müssen (>99,95 %). 
Anwender von Luftfilteranlagen müssen nicht alle dieser Regeln kennen, Hersteller von Absaug- und Filtertechnik hingegen schon. Über die Prüfung des zu filternden Mediums, die Partikelgrößenverteilung oder -eigenschaften (adhäsiv, sublimierend etc.) bis hin zur Gefahrstoff- und Brennbarkeitsprüfung müssen Anbieter von Systemen zur Luftreinhaltung auf dem aktuellen Stand sein.

Keiner gesetzlichen Regelung, aber im Eigeninteresse in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht unterliegt die Luftrückführung. Im Sinne einer „gesunden“ Luftbilanz und dem Vermeiden von Wärmeverlusten sollte Absaug- und Filtertechnik in optimaler Weise eingesetzt werden.

    Was erwartet der Anwender nun von einer Absaug- und Filteranlage? Sie muss in erster Linie verschiedene Anforderungen erfüllen: 

    • die restlose Beseitigung sämtlicher anfallender Stäube, Rauche, Dämpfe, Gase und Gerüche
    • stufenweise Filterung: Einsatz von Vorfiltern für grobe Partikel (Sedimentationsstaub > 10 µm), um zu verhindern, dass die Feinstaubfilter (für Partikel < 10 µm) und die Absorptionsfilter zu schnell gesättigt sind
    • Anpassung an die anfallenden Schadstoffe: Eine Absauganlage muss alle entstehenden unerwünschten Partikel, Dämpfe und Gase aufnehmen. Dazu ist es wichtig, dass die verschiedenen Filtermedien in ihrer Kapazität an die entstehende Menge der Partikel in ihrer Filtergröße angepasst sind. Entstehen beispielsweise besonders viele grobe Stäube, müssen Filter mit entsprechend hoher Kapazität eingesetzt werden, um ein zu häufiges Austauschen zu vermeiden. Zu geringes Sättigungsverhalten führt zu hohem Wartungsaufwand für die Absauganlage. Entsteht hingegen größtenteils Feinstaub, können grobe Filter eine geringere Kapazität aufweisen.
    • Anpassung an den Arbeitsplatz: Filtertechnik sollte niemals als störend empfunden werden – sie darf weder dem Arbeiter in seinen täglichen Handlungen im Wege sein noch ihn akustisch beeinträchtigen.

    1. Das muss Absaug- und Filtertechnik leisten
    2. Gesetzliche Regelungen
    3. Erfassung der Gefahrstoffe

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