Cybersicherheit

Ideen für Drohnenabwehr gesucht

28. August 2025, 8:50 Uhr | Corinne Schindlbeck
© Cyberagentur

Die elektronische Kampfführung stellt zunehmend eine Gefahr für unbemannte Systeme dar. Um neue Schutzmaßnahmen zu entwickeln, ist am 25. August 2025 die Spectra-Challenge gestartet. Gesucht werden kreative Ansätze – von der Konzeptidee bis zum praxistauglichen Prototyp.

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Ziel ist es, Konzepte gegen Angriffe wie Jamming, Spoofing oder Signalübernahme zu identifizieren – vom theoretischen Ansatz bis zum einsatzfähigen Prototyp. Entwickelnde aus Forschung, Start-ups, Industrie und Behörden können sich beteiligen. Die besten Lösungen werden mit bis zu 100.000 Euro honoriert.

Kooperationsprojekt mit Praxisbezug

Die Spectra-Challenge ist ein gemeinsames Vorhaben der Cyberagentur, des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr und des Innovationslabors System Soldat. Die Partner kombinieren strategische Forschung, militärische Erprobung und Start-up-Kompetenz. Gemeinsam soll ein Weg geschaffen werden, um technologische Schutzlösungen schneller in die Praxis zu überführen.

Zwei Entwicklungspfade

Spectra gliedert sich in zwei parallele Formate: Der Praxis-Track richtet sich an Teams mit kurzfristig realisierbaren Prototypen, während der Moonshot-Track visionäre Frühphasenideen fördert. Beide Tracks werden durch Coaching und Rückkopplung mit Bedarfsträgern begleitet.

Test unter realistischen Bedingungen

Vom 1. bis 5. Dezember 2025 findet eine "Practice Week" im Innovationslabor in Erding bei München statt. Dort werden die entwickelten Systeme in simulierten Einsatzlagen getestet und bewertet. Bereits am 7. und 8. Oktober präsentieren die Teams ihre Konzepte bei den Pitch-Days einer Fachjury. Zehn Teams pro Track nehmen anschließend an der Entwicklungsphase teil.

Ziel: Transfer in Nutzung

Die Challenge will nicht nur Innovationen hervorbringen, sondern deren Überführung in konkrete Anwendungen ermöglichen und gezielt Potenziale außerhalb klassischer Förderformate adressieren. Den besten Lösungen winken bis zu 100.000 Euro Entwicklungshonorar.

Nicht teilnehmen können u.a. Personen und Einrichtungen aus Ländern auf der sog. "Staatenliste" im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG. 

 

 


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