EU will ein allgemeines PFAS-Verbot

Wo die Display-Industrie betroffen ist

7. März 2022, 12:30 Uhr | Markus Haller
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Wo könnten Display-Unternehmen betroffen sein?

Die schärfere PFAS-Regulierung ist eine EU-Richtlinie, daher sind zunächst nur europäische Unternehmen direkt betroffen und müssen ihr Sortiment auf PFAS analysieren. Die Stoffeigenschaften legen nahe, dass sie in Display-Systemen vermutlich zuerst in Oberflächenbeschichtungen (Anti-Glare, Anti-Fingerprint) und in schwer entflammbaren Komponenten zu finden sein werden. Ob bei Display-Systemen allein das Vorhandensein von PFAS ein Verbot zum Inverkehrbringen nach sich zieht, ist nicht sicher. Aktuell nehmen Verbote vor allem bei solchen Produkten konkrete Formen an, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Papp-Geschirr) oder unkontrolliert in die Umwelt entweichen (z.B. Löschschaum). Für Display-Systeme könnten die regulatorischen Wege auch über Auflagen bei der Entsorgung oder beim Recycling führen.

Sollte PFAS im Display den Marktzugang erschweren, hätte das sicherlich Einfluss auf das Verhältnis zwischen den Display-Distributoren und Display-Systementwicklern in Europa und den Display-Herstellern in Asien, die von den Auflagen selbst gar nicht betroffen sind. Sie müssten durch ihre europäischen Abnehmer von einer PFAS-freien Herstellung überzeugt werden.

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Das Problem mit PFAS

Schon länger wird innerhalb der Europäischen Union kritisch auf Per- und Polyfluoralkylsubstanzen geschaut. Die Hauptsorge ist die Langlebigkeit der Stoffe, die einmal hergestellt, auf natürlichem Wege nicht mehr abgebaut werden, in Verbindung mit negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Laut Bundesumweltamt können sich einige PFAS an Proteine in Blut, Leber und Niere binden und im Körper anreichern. Mögliche Folgen seien eine verstärkte Neigung zu Infekten, höhere Cholesterinwerte und verminderte Wirkungen von Impfungen. Eine deutlichere Sprache wählt die Europäische Chemikalienagentur und schreibt auf ihrer Webseite von schädlichen bzw. toxischen Effekten auf Fortpflanzungsorgane und den menschlichen Hormonhaushalt sowie von Krebsverdacht für einige PFAS. Durch die Langlebigkeit reichern sich die Stoffe in der Natur an und gelangen über Trinkwasser und Nahrungsmittel wieder in Kontakt mit dem Menschen. PFAS lassen sich heute praktisch überall nachweisen, schreibt das Umweltbundesamt - im Wasser, in Pflanzen, in Sedimenten in Menschen und Tieren.

Charakteristisch für PFAS sind die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen. Sie sind extrem schwer zu brechen und verhindern einen biologischen Abbau.
Strukturformel des PFAS-Vertreters Perfluorhexansulfonsäure: Charakteristisch für PFAS sind die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen. Sie sind extrem schwer zu brechen und verhindern einen biologischen Abbau.
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Vollständig ist das Wissen über Wirkung und Verbreitung von PFAS bei weitem nicht. Die Substanzen werden seit etwa 1950 genutzt und sind damit noch relativ jung. Analyseverfahren gibt es laut Umweltbundesamt für nur etwa 40 verschiedene PFAS. Im Zuge der aktuellen Regulierungsbestrebung, die vor allem von den fünf Staaten Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden vorangetrieben wird, soll zumindest die Wissenslücke über die industrielle Nutzung von PFAS geschlossen werden. Von deutscher Seite ist neben dem Umweltbundesamt das Bundesinstitut für Risikobewertung an der Regulierungsarbeit beteiligt.

PFAS-Regulierung schon seit dem Jahr 2006

Beschränkungen und Verbote für Untergruppen der PFAS-Stoffgruppe wurden schon seit längerer Zeit erlassen. Die Verwendung von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ist bereits seit 2006 innerhalb der EU untersagt. Im Jahr 2009 wurde das Verbot vom Stockholmer Übereinkommen aufgegriffen und damit deutlich über die EU hinaus getragen. Neu am aktuell im Entstehen begriffenen Verbotsantrag ist, dass hier nicht nur eine weitere PFAS-Untergruppe erfasst wird, sondern alle PFAS-Stoffe. Damit wird diese Regulierungsmaßnahme deutlich umfassender ausfallen, als alle bisherigen Vorschriften zu PFAS.


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