Die neue Anti-Terror-Richtlinie schreibt vor, dass sich Käufer von Prepaid-Karten ausweisen müssen. Manche Karten, die nur für SMS verwendet werden, gelten als verdächtig und werden gesperrt.
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das sog. Anti-Terror-Paket in Form des »Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.« Dies hat nicht nur zur Folge, dass Käufer einer Prepaid-Karte sich ausweisen müssen, sondern auch die Provider sind angehalten solche Karten stärker als zuvor zu überwachen. GSM-Alarmgeräte verwenden keinen »Call«, sondern nur den SMS-Versand, was vermutlich als Auffälligkeit ausreicht, um die Provider aufhorchen zu lassen.
Seit ca. vier Wochen erhöhen sich die Support-Fälle hinsichtlich SMS Störmeldegeräten, die plötzlich nicht mehr funktionieren, weiß Dr. Ulrich Pilz, Geschäftsführer der wireless netcontrol GmbH, zu berichten. Der Grund liegt vermutlich in der stärkeren Überwachung der Prepaid-SIM-Karten durch die Provider aufgrund der neuen Anti-Terror-Richtlinie. SIM-Karten, die nicht wie vorgesehen zum Telefonieren verwendet werden, sondern lediglich SMS verschicken, werden als auffällig eingestuft und vermutlich zeitweise ausgebucht. Dies hat zur Folge, dass die funktionierenden GSM-Geräte teilweise nur eingeschränkt oder verzögert SMS-Alarmmeldungen absetzen können.
Eine Lösung ist aber möglich und wird von Fachleuten schon seit Jahren empfohlen: Zu den professionellen GSM-/SMS-Störmeldegeräten wird die Verwendung von passenden M2M-Karten für den Business-Bereich empfohlen, wie sie z.B. auch von wireless netcontrol angeboten werden. Mit dem Einsatz dieser SIM-Karten sind die Nutzer nicht nur durch die vertragliche Bindung auf der sicheren Seite, sondern verfügen gleichzeitig über weitere Vorteile wie beispielsweise die umfassende Roaming-Funktionalität und Überwachung der Einbuchung der Karte im Netz.