Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Chips in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass die eigene Methode zur Reduzierung der Stromaufnahme Qualcomms Patent nicht verletze. Qorvo wollte die Schaltpläne aber nicht offenlegen, wenn Qualcomm als Konkurrent Zugriff darauf bekommen könnte.
»Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist«, hatte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung eingeräumt. »Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart«, müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr. »Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess.« Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie.
Erster spürbarer Erfolg für Qualcomm
Qualcomm erzielte mit dem Münchner Urteil einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der Konflikt begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Qualcomm bekommt seit Mitte 2017 kein Geld mehr von iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Die Firma ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.
In China verkauft Apple trotzdem
Verfahren laufen unter anderem auch in China und den USA. In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verwies darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde.