Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 4 Milliarden Euro genehmigt.
Sie soll Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, bei der Dekarbonisierung ihrer industriellen Produktionsprozesse unterstützen und wird zum Teil aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte dazu: »Mit dieser 4-Milliarden-Euro-Beihilferegelung werden ehrgeizige Projekte unterstützt, die die Treibhausgasemissionen industrieller Produktionsprozesse in Deutschland erheblich verringern werden. Sie wird zur Erreichung des EU-Ziels der Klimaneutralität beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.«
Die von Deutschland angemeldete Regelung mit einem Budget von 4 Milliarden Euro wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem die Kommission den deutschen Aufbau- und Resilienzplan positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat.
Die Regelung soll der deutschen Industrie helfen, die Treibhausgasemissionen in ihren Produktionsprozessen zu verringern. Die im Rahmen der Regelung geförderten Projekte reichen vom Bau von Schmelzwannen für die Glasproduktion, die mit Strom betrieben werden, bis hin zur Ersetzung herkömmlicher Stahlproduktionsverfahren durch mit Wasserstoff betriebene Direktreduktionsanlagen.
Die Maßnahmen kommen Unternehmen zugute, die in Sektoren tätig sind, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, z. B. in der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte eine Emissionsreduzierung von 60 Prozent innerhalb von drei Jahren und von 90 Prozent innerhalb von 15 Jahren im Vergleich zu den besten verfügbaren konventionellen Technologien auf der Grundlage der ETS-Referenzwerte erreichen.
Die Projekte, die in den Genuss der Beihilfe kommen, werden im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt und anhand von zwei Kriterien eingestuft: (i) der niedrigste beantragte Beihilfebetrag pro vermiedener Tonne Kohlendioxid (CO2) (d.h. das Hauptkriterium) und (ii) die Geschwindigkeit, mit der die Projekte erhebliche CO2-Emissionsreduzierungen erzielen können.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form variabler jährlicher Zuschüsse im Rahmen von zweiseitigen Differenzverträgen, sogenannten »Klimaschutzverträgen« mit einer Laufzeit von 15 Jahren, gewährt. Jedes Jahr erhalten die Begünstigten eine Zahlung oder zahlen einen Betrag an den Staat, der sich nach den Geboten der Begünstigten und der Entwicklung der relevanten Marktpreise, z. B. für Kohlenstoff oder Energie, im Vergleich zur herkömmlichen Technologie richtet.
Auf dieser Grundlage deckt die Maßnahme nur die tatsächlichen Mehrkosten ab, die durch die neuen Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Methoden entstehen. Wenn der Betrieb der geförderten Projekte billiger wird, müssen die Begünstigten die Differenz an die deutschen Behörden zurückzahlen. Infolgedessen kann der Gesamtbetrag der im Rahmen der Regelung ausgezahlten Beihilfe deutlich unter 4 Milliarden Euro liegen.