Leben retten

Ab 31.03.18 eCall in neuen Automodellen verpflichtend

27. März 2018, 10:29 Uhr | Stefanie Eckardt
Am 31. März 2018 wird in der Europäischen Union das automatische Notrufsystem Emergency Call – kurz eCall – Pflicht.
© Robert Bosch

Ab dem 31. März 2018 müssen alle neuen Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge mit dem automatischen eCall-Notrufsystem ausgestattet sein.

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Laut Statistiken der EU-Kommission starben in der EU im Jahr 2016 rund 25.500 Menschen im Straßenverkehr, weitere 135.000 wurden schwer verletzt. Damit lag die Anzahl der tödlichen Verkehrsumfälle 2016 19 Prozent unter dem Wert von 2010. Dieser Rückgang genügt jedoch nicht, um die Zahl der Verkehrstoten EU-weit wie geplant zwischen 2010 und 2020 zu halbieren. In Deutschland sank die Zahl der Todesfälle nach Verkehrsunfällen zwischen 2010 und 2016 um 12 Prozent.

Im Jahr 2016 ereigneten sich die meisten Verkehrsunfälle mit Todesfolge (55 Prozent) auf Landstraßen. Im Durschnitt fanden nur etwa 8 Prozent der tödlichen Unfälle auf Autobahnen und 37 Prozent in städtischen Gebieten statt. Der größte Anteil der Verkehrsopfer entfällt auf Autoinsassen (46 Prozent) und entspricht den addierten Opferzahlen von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern, die besonders häufig in städtischen Gebieten von Unfällen betroffen sind.

Das Europäische Parlament hat am 28. April 2015 das eCall-Einsatzgesetz verabschiedet, dass ab dem 31. März 2018 alle neuen Fahrzeugmodelle inklusive leichter Nutzfahrzeuge mit diesen lebensrettenden Notrufsendern ausgestattet werden. Durch eCall wird die Reaktionszeit der Notfalldienste in ländlichen Gebieten um 50 Prozent und in städtischen Gebieten um 40 Prozent reduziert. Das wird pro Jahr schätzungsweise rund 1.500 Leben retten. Das Gesetz sieht vor, dass das System auf der europäischen Notrufnummer 112 basiert und grenzübergreifend funktioniert.


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