In den EU-Mitgliedsstaaten sind ab 6. Juli 2022 zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme verpflichtend für neue Fahrzeugtypen. Möglich macht das die Revision der sogenannten »Verordnung zur allgemeinen Sicherheit« (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144).
Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat am 5. Januar 2020 in Kraft. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.
»Mit der europäischen General Safety Regulation werden zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme ab sofort verpflichtend. Die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen wird damit deutlich erhöht«, sagt Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats DVR.
»Das ist ein kräftiger Rückenwind für die Vision Zero. Aber Vorsicht: Die Verordnung betrifft erst einmal Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin muss sich jede Einzelperson beim Autokauf genau informieren, welche Assistenten schon verbaut sind.«
Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten. Diese Systeme tragen dazu bei, zukünftig zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern.
In den kommenden Jahren müssen dann weitere hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme verbaut werden, wie die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (ab 2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (ab 2026).
Die folgenden Assistenten werden zum 6. Juli 2022 verpflichtend: