Energiewende bizarr

Kraftwerk Irsching muss trotz Verlusten weiter arbeiten

7. August 2017, 15:41 Uhr | Hagen Lang
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Jährlich zweistellige Millionenverluste

Die Betriebsbereitschaft der Kraftwerksanlage haben die Betreiber laut TenneT-Bescheid jetzt bis zum 30. April 2019 sicherzustellen. Sie verlieren dadurch weiterhin täglich Geld und haben keine Aussicht, mit Irsching 5 jemals in die Gewinnzone zurückzukehren. Das mit 846 MW 2010 in Betrieb gegangene Gemeinschaftskraftwerk wird im Auftrag der Eigentümergesellschaften von der das RWE-Kraftwerksgeschäft führenden Uniper Kraftwerke GmbH betrieben. Uniper hält 50,2 Prozent der Anteile, N-ERGIE 25,2 Prozent, Mainova 15,6 Prozent und ENTEGA 9 Prozent.

Mit einem Wirkungsgrad von fast 60 Prozent gehört der Block Irsching 5 zu den effizientesten und modernsten Gaskraftwerken weltweit, ebenso wie Block 4, für den Uniper ebenfalls vergeblich die Stilllegung beantragt hatte.

Das GuD-Kraftwerk von Uniper Kraftwerke in Irsching
Vor fünf Jahren noch modernstes GuD-Kraftwerke der Welt, dank EEG heute Investitionsruine: Die GuD-Kraftwerksblöcke  in Irsching.
© Uniper

Umweltfreundlichkeit und Effizienz haben den Gesetzgeber bislang nicht nur nicht veranlasst, die Kraftwerke für ihre Netzdienstleistungen angemessen zu vergüten. Die Übertragungsnetzbetreiber planen sogar den Zubau weiterer Kraftwerke in den schon übersättigten Markt.

Josef Hasler, Vorstandsvorsitzender der N-ERGIE Aktiengesellschaft in Nürnberg erklärt: »Für die geplanten Gaskraftwerke erhalten die Übertragungsnetzbetreiber die volle Erstattung sämtlicher Kosten mit attraktiver Verzinsung. Während also das Kraftwerk Irsching 5, das für die Netzstabilisierung annektiert wurde, unzulänglich vergütet wird, können die Übertragungsnetzbetreiber ohne unternehmerisches Risiko investieren – bezahlt von den Stromkunden über die Netzentgelte. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden.«

Hasler weiter: »Durch die Anweisung von TenneT werden wir gezwungen, das Kraftwerk Irsching 5 weiterhin defizitär zu betreiben. Da es nach wie vor keine Regelungen zu einer angemessenen Vergütung gibt, entstehen uns dabei jährliche Verluste in zweistelliger Millionenhöhe. Dafür, dass unser Eigentum im Allgemeininteresse einer sicheren Stromversorgung in Anspruch genommen wird, wäre mindestens die Erstattung sämtlicher Kosten gerechtfertigt«.

 


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