Während der Wolfhagener Bürgerwindpark seit Monaten Strom produziert, versuchte die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) den Behörden Versäumnisse im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Damit scheiterten sie jetzt.
Die Baugenehmigung für den Wolfhager Windpark war rechtens, entschied der Kasseler Verwaltungsgerichtshof. Die Umweltverträglichkeit der Windräder am Rödeser Berg wurde im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft. Eine vom Regierungspräsidium auf Basis umfangreicher Gutachten der Stadtwerke Wolfhagen zu Fledermäusen, Schwarzstorchen und Rotmilanen durchgeführte sogenannte vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung war nicht zu beanstanden.
Bürgermeister und Stadtwerksaufsichtsratsvorsitzender Reinhard Schaake erklärte: »Wir haben nicht nur die Vorgaben des Genehmigungsverfahrens mit Akribie erfüllt, wir hatten stets auch die Wirtschaftlichkeit des Windparks im Blick. Es gilt jetzt erneuerbare Erzeugung und Verbrauch miteinander in Einklang zu bringen.«
Das wissenschaftlich umfangreich begleitete Modell des Bürgerwindparks hatte sich national durch sein partizipatorisches Beteiligungsmodell einen Namen gemacht. Der »BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen« an der etwa 700 Bürger Anteile gezeichnet haben, wurde eine Mitbeteiligung von 25 Prozent der Anteile der Stadtwerke Wolfhagen eingeräumt. Das Ziel »Wolfhagen 100 % EE«, eine Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien, haben die Hessen weiter fest im Blick.