Die allgemeine Erfahrung in der Branche zeigt, dass die Umsetzung der Bestimmungen von IATA und ICAO ihr Ziel erreicht. Die Anzahl der sicherheitskritischen Vorfälle beim Transport in der Luft und am Boden, die mit Lithium-Batterien in Verbindung gebracht werden, hat seit Einführung der derzeitigen Regeln erheblich abgenommen.
Die Erfahrungen renommierter Batteriehersteller sind ebenfalls wertvoll. Varta Microbattery versendet Batterien per Luftfracht und auf anderen Transportwegen und hat dadurch viel Erfahrung mit den Verfahren zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. OEM-Kunden können von dieser Erfahrung profitieren: Der Hersteller wird z.B. von Kunden häufig bei der Beurteilung hinzugezogen, ob eine neue Verpackung den Gefahrgutvorschriften entspricht. Über diese allgemeinen Punkte hi-naus gibt es zwei allgemeine Praktiken, die die OEMs einhalten sollten, um zu gewährleisten, dass sie z.B. die IATA DGR einhalten und ihre Haftung wegen des Risikos eines unsicheren Transports von Lithium-Batterien ausschließen:
1.) Lieferanten kontrollieren
Sie sollten ein waches Interesse fürdie Produkte, Qualitätsverfahren und Qualitätsstandards ihrer Lieferanten von Zellen und Batterien entwickeln (Bild 3). Wie bereits erklärt, können fehlerhafte Prozesse bei der Produktion der Zellen die Gefahr eines Kurzschlusses erhöhen.
Ein renommierter Hersteller von Battery Packs wird auch dafür sorgen, dass das Pack durch mehrstufige Schutzmechanismen geschützt wird. Dazu gehören Software-gesteuerte Abschaltmechanismen bei Überstrom, Übertemperatur, Überspannung und Unterspannung sowie eine aktive und passive Sicherung als Überstromschutz auf Hardware-Ebene. Diese Mechanismen garantieren den sicheren Betrieb der Batterie auf dem Transportweg selbst dann, wenn sie aktiviert wird. (Die Auslegung der Verpackung verhindert normalerweise eine Aktivierung.)
Es ist jedoch klar, dass durch den Umstand, dass Verbraucher gefälschte Ersatzbatterien verwenden, die nicht vom Originalhersteller geliefert worden sind, ein gewisses Risiko entsteht. Diese billigen Batterien haben ein ähnliches Aussehen wie das Original, weisen jedoch häufig keine ausreichenden Schutzmechanismen auf, um einen sicheren Transport und Betrieb zu gewährleisten. Die IATA DGR gelten für von Passagieren an Bord gebrachte Batterien ebenso wie für von den Herstellern versandte Luftfracht. Es ist eine interessante Herausforderung für die Luftfahrtgesellschaften, eine Methode zu entwickeln, um die Einhaltung der IATA DGR durch ihre eigenen Passagiere durchzusetzen. Dieses Risiko gilt natürlich nicht für OEMs, die Batterien in ihren eigenen Geräten transportieren. Die Batteriehersteller können jedoch Authentifizierungstechnologien einsetzen, die die Verwendung gefälschter Batterien durch den Verbraucher unmöglich machen.
2.) Verantwortlichkeit angeben
Geben Sie die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften an eine Person in Ihrem Unternehmen und geben Sie dieser Person die Befugnisse, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Die Regeln zum Transport von Gefahrgütern sind umfangreich, komplex und äußerst detailliert. Von einem Produkt-, Marketing- oder Produktionsmanager kann nicht ernsthaft erwartet werden, dass er die Regeln zum Transport der von ihm entwickelten oder hergestellten Geräte kennt. Die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften ist ein eigenständiges Verantwortungsgebiet. Kein renommierter Hersteller kann es sich leisten, diese Regeln nicht ernst zu nehmen. Tatsächlich ist der häufigste Fall, in denen Hersteller die Gefahrgutvorschriften ungewollt nicht einhalten, dann gegeben, wenn nicht erkannt wird, dass das versandte Produkt überhaupt Gefahrgüter enthält. Daher ist es die erste Verantwortlichkeit des Mitarbeiters, der für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften zuständig ist, ein Audit der Geräte durchzuführen, die das Unternehmen versendet. Jedes Produkt, das eine Lithium-Zelle oder eine Lithium-Batterie enthält – wie klein auch immer sie sein mag – muss in das Programm des Unternehmens zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften einbezogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Umsetzung des Programms ergibt, dass es von einigen Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften ausgenommen ist.