Hinzu kommen Faktoren wie die Vergleichbarkeit und die globale Akzeptanz akkreditierter Kalibrierungen. Werkskalibrierscheine sind ein hauptsächlich deutsches Phänomen, während ausländische Betriebe in der Regel gewohnt sind, sich auf von offizieller Seite überwachte Verfahren zu verlassen.
»Das hat immer wieder zu Verwirrungen geführt, weshalb Auditoren auch die anstehende Klarstellung positiv sehen, weil sie einen Schritt hin zur internationalen Vergleichbarkeit und Anerkennung bedeutet«, berichtet Wolfgang Heppel, Branchenverantwortlicher für Industrie und Automotive bei der DEKRA Certification GmbH.
Die im Februar verabschiedeten und am 1. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen…
...schränken die Möglichkeiten zur Rückführung über Ergebnisberichte ohne Akkreditierungssymbol ein. Insbesondere werden jetzt auch entsprechende Scheine der deutschen Eichbehörden sowie Berichte ohne Symbol von Kalibrierlaboratorien, die eigentlich für genau diesen Bereich akkreditiert sind, nicht mehr als Rückführungsnachweis anerkannt. Lediglich bei Messmitteln bzw. -größen, für die keine akkreditierte Stelle existiert, können auch Werkskalibrierscheine genutzt werden, dann allerdings mit gesonderter Begutachtung der Kalibrierprozesse und der Dokumentation, was zu zusätzlichen Kosten führt.
»Auch die DEKRA Certification hat daher unlängst ihre Auditoren nochmals eingehend geschult, die Neuerungen vorgestellt und auf das Vorgehen bei nicht-akkreditierter Kalibrierung hingewiesen«, so Auditor Heppel. Speziell vor dem Hintergrund, dass die bestimmende Qualitätsmanagementnorm der Automobilindustrie, die ISO/TS 16949:2009, im Grunde prinzipiell DAkkS-akkreditierte Kalibrierscheine verlangt, ist die Schaffung eines breiteren Bewusstseins dafür, was bei Werkskalibrierscheinen zu beachten ist, von entscheidender Bedeutung. So steht beispielsweise ein Werkskalibrierschein nicht automatisch auf einer Stufe mit einem DAkkS-Schein, nur weil das ausführende Labor prinzipiell für die Messgröße akkreditiert ist.