Akkreditierte Messmittel-Kalibrierung

DAkkS verschärft die Regeln

5. September 2016, 14:06 Uhr | Nicole Wörner

Zum 1. August 2016 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Regeln für die Messmittel-Kalibrierung – und damit auch die Vorschriften für die Rückführbarkeitsnachweise – verschärft. Damit soll der gängigen Praxis der Werkskalibrierungen nach und nach Einhalt geboten werden.

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Dr. Michael Wolf, Leiter der Abteilung Metrologie der DAkkS: »Sicher wird auch bei Werkskalibrierungen vielfach sauber gearbeitet, ohne Überwachung fehlt allerdings immer die letzte Gewissheit. Auch deshalb steht zu hoffen, dass sich diese Art der Ka
Dr. Michael Wolf, Leiter der Abteilung Metrologie der DAkkS: »Sicher wird auch bei Werkskalibrierungen vielfach sauber gearbeitet, ohne Überwachung fehlt allerdings immer die letzte Gewissheit. Auch deshalb steht zu hoffen, dass sich diese Art der Kalibrierung in Zukunft auf das technisch Notwendige beschränkt.«
© DAkkS

Präzise Messergebnisse und verlässliche Messmittel sind in allen Bereichen der Fertigung von entscheidender Bedeutung – nicht allein aus Gründen der Funktionalität, sondern auch hinsichtlich der Normkonformität, Qualitätssicherung und internationalen Vergleichbarkeit. Dennoch begnügen sich immer noch viele Firmen mit einer Werkskalibrierung ihrer Messmittel, obwohl diese keinen festen Vorgaben unterliegt. Ohne Begutachtung werden solche Kalibrierscheine nicht als Rückführungsnachweis anerkannt, das Haftungsrisiko liegt damit beim Hersteller.

Um Unternehmen vor solchen Problemen zu schützen, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Übereinstimmung mit der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) zum 1. August 2016 die Regeln zur Rückführbarkeit verschärft. Im Sinne der Verlässlichkeit, aber auch aus Kostengründen sollten Betriebe daher künftig noch stärker auf DAkkS-akkreditierter Kalibrierung bestehen – zumal dieses Plus an Sicherheit nicht teurer sein muss, wie etwa das Kalibrierlabor Melutec zeigt, das bereits seit über drei Jahren DAkkS-Scheine zu Werkspreisen erstellt. 

»Rein für die interne Qualitätssicherung mag eine Werkskalibrierung genügen, aber sobald ein Kunde auch die Messmittelkalibrierung überprüfen lassen muss, kann es zu Problemen kommen«, erklärt Dr. Michael Wolf, Leiter der Abteilung Metrologie der DAkkS. Hintergrund ist, dass diese Art der Kalibrierung keiner Überwachung unterliegt und keine Standards erfüllen muss. Zwar legen viele Labore sehr hohe Maßstäbe an, die letzte Gewissheit allerdings fehlt. Der Kunde muss dem Dienstleister vertrauen, vor allem weil vielfach die Kapazitäten und das Know-how fehlen, um alle Angaben auf den Kalibrierscheinen zu kontrollieren. »Im Grunde muss jeder, dessen Arbeit auf Messungen basiert, für eine ordnungsgemäße Rückführbarkeit seiner Messmittel sorgen«, so Wolf. 


  1. DAkkS verschärft die Regeln
  2. Ohne Siegel keine internationale Anerkennung
  3. Schnäppchen Werkskalibrierung?
  4. Trendwandel im Kalibrierstreit

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