Es ist absehbar, dass die neue ISO/IEC 17011 noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Die Aktualisierungen betreffen die Konformitätsbewertung und die Anforderungen an die Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren.
Die neue Norm erlaubt beispielsweise auch Fernbegutachtungen und ermöglicht die risikobasierte Anpassung der Überwachungsfrequenz.
Neue Gebührenordnung soll in Kürze vorliegen
Auch die neue Gebührenordnung der DAkkS wird wohl noch in 2017 in Kraft treten. Wie der VUP (Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V.) in einer Pressemeldung am 01.06.2017 mitteilte, wird dazu das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) geändert, so dass binnen weniger Wochen mit der neuen DAkkS-Gebührenordnung zu rechnen ist. Hierbei soll das Bundesgebührengesetz berücksichtigt werden.
Eine entscheidende Änderung wird die weitestmögliche Umstellung auf Abrechnung nach Zeitgebühren sein. Voraussichtlich wird das dazu führen, dass
• die Kosten verursachergerechter auf die akkreditierten Stellen verteilt werden,
• die Größe der akkreditierten Stelle anders gewichtet wird und sich möglicherweise weniger auswirken wird,
• akkreditierte Stellen einen Anreiz erhalten, durch gute Vorbereitung und transparente Dokumentation, den Zeitaufwand der Begutachter und damit die Akkreditierungskosten zu reduzieren.
Durch detailliertere Gebührensätze und die Möglichkeit, auf Anfrage einen Kostenvoranschlag zu erhalten, soll insgesamt mehr Kostentransparenz geschaffen werden.
Fazit:
Seit Gründung der DAkkS gab es keine so gravierenden Umstellungen im Akkreditierungswesen. Zusammen mit der ebenfalls bevorstehenden Neuausgabe der Akkreditierungsnorm ISO/IEC 17025 ist derzeit alles in Bewegung rund um die Akkreditierung.
Akkreditierte Stellen sollten sich daher auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.