BVMed zur DVG-Verabschiedung

»Homecare-Unternehmen in die Telematik-Infrastruktur einbinden«

11. November 2019, 14:00 Uhr | BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer
© BVMed

Kommentar | Der BVMed begrüßt in einer Stellungnahme, dass der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) erste Maßnahmen für die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung einleitet. Dennoch sieht der Verband das Gesundheitssystem noch nicht auf der Zielgeraden.

Diesen Artikel anhören

»Die perspektivisch vorgesehene Einführung einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung kann zu einer effektiveren Abwicklung der Prozesse beitragen und ist Voraussetzung für eine medienbruchfreie und vernetzte Gesundheitsversorgung«, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Dies setzt jedoch einen adäquaten Rahmen für Ausgestaltung und Anwendung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung voraus, der in den nächsten Schritten zu schaffen ist. Um Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen, sollten die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen zugleich schnellstmöglich an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden. Außerdem sollte auch eine digitale Verbandmittel-Verordnung etabliert werden. Beide Ansätze fehlen im neuen Gesetz und sollten dringend nachgeholt werden.

Schnellstmögliche Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise

Um weiteren Zeitverzug bei der Einführung und Umsetzung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung zu vermeiden, ist es zwingend notwenig, schnellstmöglich die erforderlichen Vorkehrungen für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen zu schaffen. Selbst bei heutiger Initiierung der notwendigen Schritte kann die Ausgabe erster Ausweise und die Anbindung der Akteure an die TI nicht vor Ende 2021 gewährt werden. Bevor dies nicht sichergestellt ist, kann die Einführung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung nicht erfolgen, wenn Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Apotheken, die ebenfalls Hilfsmittel abgeben, zu vermeiden.

Akkreditierung als Institution

Außerdem setzt sich der Verband zusätzlich zum elektronischen Heilberufsausweis für die Möglichkeit der Akkreditierung als Institution ein, um den Empfang einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung auch über diesen Weg zu ermöglichen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Mitarbeiter der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die Patienten im häuslichen Bereich mit den verordneten Hilfsmitteln versorgen, aufgrund der Heterogenität der Versorgungen und zugrunde liegenden Indikationen über vielfältige Qualifikationen mit entsprechend unterschiedlichen Berufsbildern verfügen. Als Grundlage für eine Akkreditierung eignet sich das existierende Präqualifizierungs-Verfahren, das Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen bei entsprechender Eignung zur Versorgung in den spezifischen Hilfsmittel-Versorgungsbereichen berechtigt.


Lesen Sie mehr zum Thema


Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BVMed- Bundesverband Medizintechnologie e.V. KD.