Die TU9 wünscht die Änderung des Artikels 91b Grundgesetzes, um im Rahmen der Exzellenzinitiative an ausgewählten Universitäten, Forschungsschwerpunkte mit großer internationaler Sichtbarkeit aufzubauen und langfristig finanzieren zu können. Leider fehle die langfristige Perspektive dafür.
Die Kultusministerkonferenz geht bei ihrer Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012-2025 von einem Anstieg der Studierendenzahlen weit über die bisherigen Annahmen hinaus aus. Bis 2019 sollen die Studienanfängerzahlen dieser Vorschau zufolge deutlich über 450.000 liegen. Pro Jahr ergibt sich hier ein Plus von rund 75.000 Studienanfängern, also bis zu 20 Prozent mehr als ursprünglich angenommen.
Bildung ist in Deutschland aber grundgesetzlich geregelte Ländersache. Die Kassen der Länder böten kaum mehr finanziellen Spielraum, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, so die TU9. Die Landesmittelzuweisungen für die Universitäten seien in den meisten Bundesländern seit vielen Jahren rückläufig oder bestenfalls konstant.
Programme, an denen sich der Bund beteiligen darf, wie die Exzellenzinitiative und der Hochschulpakt oder auch eine Erhöhung der Fördermittel der DFG, würden zwar helfen, seien aber stets zeitlich befristet und projektbezogen angelegt und wirkten deshalb nicht nachhaltig.
Die Verbesserung der Grundausstattung über eine Mitfinanzierung durch Bundesmittel sei dringend erforderlich und werde bisher durch das sogenannte Kooperationsverbot verhindert. Das soll nun eine Änderung des Grundgesetztes ändern.
Wie Bund und Länder erfolgreich gemeinsam Wissenschaft finanzieren können, zeige das Beispiel der außeruniversitären Forschung. Die universitäre Forschung und Lehre drohe dagegen im internationalen Wettbewerb zurückzufallen und ihre Konkurrenzfähigkeit zu verlieren.